Thematisierung der Vergesellschaftung von Privateigentum brandgefährlich

Der Vorsitzende der Ludwig-Erhard-Stiftung, Roland Koch, warnt vor zunehmenden staatssozialistischen Tendenzen in Politik und Gesellschaft. Dass die Diskussion über eine Vergesellschaftung von privatem Wohneigentum in Berlin salonfähig geworden ist, hält er für brandgefährlich.

Die in Folge eines Berliner Volksentscheids vom damals noch rot-grün-roten Senat beauftragte Expertenkommission ist vor wenigen Tagen zu dem Schluss gekommen, dass eine Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen rechtlich möglich ist.

„Die Kommissionsvorsitzende Herta Däubler-Gmelin hat zwar betont, dass die Kommission keine politische Bewertung abgegeben hat. Aber allein die Existenz einer solchen Kommission ist ein Politikum“, stellt Koch fest. „Mit ihrem rechtlich fragwürdigen Ergebnis hat sie die Büchse der Pandora geöffnet.“ Koch befürchtet, dass nun nicht nur andere Bundesländer und Kommunen mit wohnungspolitischen Problemen das Ergebnis der Kommission zum Anlass nehmen, ebenfalls an Vergesellschaftungen zu denken. Auch SPD und Grüne der Bundesregierung könnten sich in ihrer staatssozialistischen Wohnungsbaupolitik bestätigt fühlen.

Vergesellschaftungen lösten das Wohnungsproblem nicht, weil so kein neuer Wohnraum entstünde, bemerkt er. Sie seien sogar kontraproduktiv, weil sie dazu führten, dass notwendige Investitionen in Modernisierungen und in die Bausubstanz ausblieben. „Was vergesellschaftetem Wohnraum droht, haben wir in der ehemaligen DDR gesehen“, so Koch. Außerdem betrügen die Kosten der Entschädigungen Milliarden, die man besser in die Erschließung von Baugrund oder die Entschlackung der Bauvorschriften investieren sollte. Den meisten Befürwortern von Vergesellschaftungen sei zudem nicht klar, dass die Kosten für die Entschädigungen der Steuerzahler trägt – also sie selbst!

Eine Entschädigung unter Marktwert, wie sie von den Befürwortern vorgesehen ist, komme zudem einer Enteignung unter Zwang gleich. Außerdem bezweifelt Koch, dass Vergesellschaftungen dem Allgemeinwohl dienen. Schließlich werde der Steuerzahler doppelt belastet – sowohl durch die Entschädigung als auch dadurch, dass der neue kommunale Eigentümer die Wohnungen „Wärmewende-tauglich“ machen muss.

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