Die Soziale Marktwirtschaft ist als Wirtschaftsordnung im Grundgesetz nicht vorgeschrieben. Aber als „Stilgedanke“ ist sie durch und durch am Geist des Grundgesetzes orientiert, meint Wolfgang Ockenfels. Die christliche Soziallehre fordert dabei in subsidiärem Sinne Gemeinwohlbindung.

Vor siebzig Jahren ist im rheinisch-katholischen Milieu der Stadt Bonn das Grundgesetz aus der Taufe gehoben worden. Es verdankt sich allerdings nicht allein einer christlichen Milieuprägung und kirchlichen Traditionsverbundenheit. Der erste Verfassungstext der Bundesrepublik Deutschland ist in seiner freiheitlichen und zugleich sozialen Ausrichtung erst verständlich, wenn man seinen geschichtlichen Kontext, seine Entstehungsgeschichte – und die Wertintention seiner Verfasser in den Blick nimmt. Deutlich sichtbar sind neben den christlichen auch die liberalen und sozialdemokratischen Spuren.

Heute kann man sich kaum noch das Ausmaß der Zerstörungen vorstellen, welche der Nationalsozialismus und der von ihm verschuldete Weltkrieg hinterlassen hatte. Und zwar in materieller wie auch ideeller Hinsicht: ein einziges Ruinenfeld, das allen sichtbar vor Augen lag. So etwas sollte sich „nie wieder“ ereignen, versicherten ehemalige NS-Mitläufer und Mittäter, deren späte Reue sie nicht selten in die offenen Arme der christlichen Kirchen trieb. Dort waren die begehrten „Persilscheine“ erhältlich, mit denen sich dunkle Flecken der Vergangenheit reinwaschen ließen.

Zu jener Zeit wurde den Kirchen umso mehr Vertrauen entgegengebracht, je stärker sie vom Naziregime verfolgt worden waren. Dieses immense Vertrauen ist heute unvorstellbar, da die Kirchen inzwischen einen gewaltigen Glaubwürdigkeits- und politischen Relevanzverlust erleiden. Damals wuchsen die von den Nazis verbotenen christlich-sozialen Vereinigungen (wie etwa die Kolpingfamilien und die Katholische Arbeiterbewegung) zu neuer Stärke heran.

Auch dem vormaligen „politischen Katholizismus“, bis 1933 in der Zentrumspartei organisiert und schon gegen den Bismarck’schen Kulturkampf erfolgreich aufgetreten, gelang es nach 1945, in einer überkonfessionellen Transformation namens CDU/CSU erneut Tritt zu fassen. Und zwar in Koalitionen mit liberalen Kräften, welche nicht nur das Grundgesetz, sondern auch die Soziale Marktwirtschaft beförderten.

Die christlich-sozialen und damit auch westdeutsch-liberalen Kräfte haben sich damals bei der Entstehung des Grundgesetzes kräftig hervorgetan. Konrad Adenauer hatte dafür gesorgt, dass die kleine Beamten- und Universitätsstadt Bonn zur provisorischen Bundeshauptstadt erklärt wurde. Hier hat unter Adenauers Federführung der Parlamentarische Rat das Grundgesetz beschlossen und verkündet.

Die damals daran Beteiligten standen immer noch unter dem Eindruck der Weimarer Reichsverfassung, deren Mängel sie zu kompensieren suchten. Dazu gehörte auch die Einführung eines Verfassungsgerichts, das die Vollmachten des Reichspräsidenten ablöste. Beibehalten wurden die verfassungsrechtlichen Ansprüche der Kirchen.

Deren Privilegien werden jedoch in dem Maße, wie die kirchlich-politischen Wirkkräfte nachlassen, infrage gestellt. Die Frage ist, ob dieser Bedeutungsverlust auch jene ethisch-geistigen Grundlagen betrifft, welche bei der Formulierung des Grundgesetzes eine tragende Rolle gespielt haben.

„Ewigkeitsgarantie“

Es sah zunächst alles wie ein Provisorium aus. Der Ort des Geschehens: das „Museum Koenig“ – ein zoologisches Institut, in dem bis heute die Besucher umgeben sind von ausgestopften Tieren und den Skeletten der Dinosaurier. Einige linke Kritiker haben das symbolisch gedeutet: Als ob das Grundgesetz mitsamt der Adenauer-Ära eine Sache musealer Restauration längst versunkener Vergangenheit gewesen sei.

Jedoch erwies sich das Grundgesetz nicht als flüchtiges Provisorium, sondern bewährte sich als ein Gefüge klassischer Werte und zukunftsträchtiger Normen, denen teilweise sogar eine „Ewigkeitsgarantie“ zugesprochen wird. Etwa in Fragen der Grund- und Menschenrechte sowie des staatlichen Föderalismus, der logisch aus dem Subsidiaritätsprinzip hervorgeht. Einem Gefüge insgesamt, dem sich nach der Wiedervereinigung auch die ehemalige DDR anschloss.

Mit dem metaphysisch-theologischen Anspruch der Ewigkeit sollte man freilich vorsichtig umgehen, vor allem in der politischen Arena. Dort waltet eher der „Wertewandel“. Übrigens steht vor dem Lichthof des „Museum Koenig“ in goldenen Lettern: „O Jehovah, quam ampla sunt tua opera“ (Oh Gott, wie groß sind Deine Werke).

Unantastbare Würde

Adenauer wie die meisten anderen Autoren des Grundgesetzes bestanden darauf, den Namen Gottes in der Präambel zu erwähnen. Dort heißt es: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ Das war mehr als eine rhetorische Pathosformel. Dieser Transzendenzbezug war notwendig, um die personale Menschenwürde und die ihr entsprechenden freiheitlichen Grundrechte fest zu verankern und sie vor innerweltlich-totalitären Vereinnahmungen zu schützen.

Der kürzlich verstorbene Verfassungsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde hat in seinem berühmten Diktum gerade auf jene transzendenten Voraussetzungen hingewiesen, auf die ein freiheitlicher Rechtsstaat notwendig angewiesen ist. Aber welchen Gott haben die Verfasser des Grundgesetzes angesprochen? Paul Kirchhof, der langjährige Bundesverfassungsrichter, hat mit Blick auf die überwiegend christlichen Autoren des Verfassungstextes und des religiösen Kontextes darauf hingewiesen, dass es sich bei „Gott“ nicht um ein zivilreligiöses Konstrukt oder politisch verfügbares Numinosum, sondern primär um den trinitarisch-personalen Gott der Christen handelt, dessen Schöpfungswerk und Menschwerdung ja gerade die Menschenwürde begründet und hervorhebt.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, heißt es demzufolge in Artikel 1 des Grundgesetzes, das hinzufügt: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Bloß ein frommer Wunsch? Inzwischen mehren sich die Zweifel an der Gültigkeit dieser Aussagen. Der metaphysisch-ethische Anspruch der Verfassung scheint immer mehr durch eine gesellschaftlich-politische Wirklichkeit dementiert und verdrängt zu werden.

Wie antastbar de facto die personale Menschenwürde inzwischen geworden ist, zeigt sich am weiter nachlassenden Lebensschutz für ungeborene Menschen, an den Bestrebungen zur Euthanasie und Eugenik. Inzwischen wird eher ein „Recht auf Abtreibung“ als ein „Recht auf Leben“ gefordert, und unter dem Vorwand der „Menschenwürde“ verkleidet sich ein „Recht auf Selbstmord“ unter staatlicher Assistenz. Hier werden postmoderne Vorstellungen willkürlicher Konstruktion wirksam, welche die Rationalität der  Aufklärung wie vor allem die abendländisch-christlichen Wertvorstellungen weit hinter sich lassen.

Gerade die jüdisch-christlichen Imperative der Zehn Gebote bildeten die naturrechtlich-vernünftigen Voraussetzungen für die Geltung des Grundgesetzes. Darunter vor allem der Schutz von Ehe und Familie, das Tötungsverbot, der Schutz des Eigentums und das Wahrheitsgebot. Was ist davon noch übrig geblieben? Das ist eine Frage, die auch unser freiheitliches Wirtschaftssystem berührt.

Zwar ist die Soziale Marktwirtschaft als konkretes Modell im Grundgesetz nicht zwingend vorgeschrieben. Aber als „Stilgedanke“ ist sie durch und durch am Geist des Grundgesetzes orientiert. An erster Stelle steht da die Eigentumsgarantie, natürlich in sozialer Gemeinwohlbindung, wie es die christliche Soziallehre ständig gefordert hatte – dies aber in einem subsidiären Sinne, also unter Ausschluss einer staatlich-zentralistischen Planwirtschaft.

Prof. Dr. Dr. Wolfgang Ockenfels ist Vorsitzender des Instituts für Gesellschaftswissenschaften Walberberg in Bonn und war Professor für Christliche Sozialwissenschaft an der Theologischen Fakultät Trier. Er ist Mitglied der Ludwig-Erhard-Stiftung.

Das Foto zeigt das „Museum Alexander König“ in Bonn, in dem am 1. September 1948 der Parlamentarische Rat zusammentrat und mit den Beratungen über das Grundgesetz begann.

Dieser Beitrag ist zuerst im Sonderheft „Wohlstand für Alle – 70 Jahre Grundgesetz“ aus dem Jahr 2019 erschienen. Das Heft kann unter info@ludwig-erhard-stiftung.de bestellt werden; oder lesen Sie es hier als PDF.

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