Blockchain-Technologie birgt viele Potenziale; zahlreiche Anwendungen sind denkbar. Die Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung, Staatsministerin Dorothee Bär, will Deutschland bei der Weiterentwicklung dieser Technologie an der Spitze sehen.

Die Blockchain-Technologie sorgt für große Aufmerksamkeit über Branchengrenzen hinweg. Das Konzept wurde 2008 erfunden und ist über die virtuelle Währung Bitcoin bekannt geworden. Virtuelle Währungen stellen den prominentesten Anwendungsfall der Blockchain dar. Die Technologie ist aber mehr als nur das „Bitcoin-Universum“. Sie ist eine disruptive Innovation und geht mit tief greifenden Veränderungen einher. Die Blockchain-Technologie ist durch drei Charakteristika gekennzeichnet: Dezentralität, Anonymität, Unveränderlichkeit. Damit ermöglicht sie dezentrale und vertrauenswürdige digitale Dienste sowie die Nutzung von Informationen bei gleichzeitiger Wahrung der Datenintegrität und besserer Kontrolle der Daten. Sie sorgt für Transparenz und Überprüfbarkeit.

Neue Möglichkeiten eröffnen sich; zahlreiche Anwendungsfälle im privaten und öffentlichen Sektor sind denkbar: in der Logistik, in der Mobilität, im Energiebereich, in der Industrie und im öffentlichen Bereich – Stichworte E-Government, öffentliche Register oder Identitätsschutz. Wir stehen erst am Anfang: Das Konzept ist erprobt, aber die Technologie muss sich noch kommerziell behaupten. Viele Fragen sind offen und werden intensiv diskutiert:

  • Für welche Anwendungen eignen sich Blockchain-Technologien?
  • Welches sind die relevanten Handlungsfelder?
  • Welche regulatorischen Rahmenbedingungen brauchen wir?
  • Wie können wir regulatorische Experimentierräume schaffen?
  • Brauchen wir Standardisierung?
  • Wie gewährleisten wir Cybersicherheit?
  • Wie sichern wir nachhaltige Nutzung bei der Datenverarbeitung?

Es gilt, rasch Antworten zu finden: national und international. Die Technologie macht nicht an den Landesgrenzen halt. Deshalb begrüßt die Bundesregierung die Aktivitäten der EU-Kommission zur Etablierung eines europäischen Blockchain-Ökosystems.

Balance zwischen Regulierung und Innovation

Neue Technologien bieten nicht nur Potenziale, sondern stellen uns vor Herausforderungen. Insbesondere im Finanzmarkt müssen wir die Finanzstabilität im Blick behalten. Die Bundesregierung setzt sich daher für einen angemessenen Rechtsrahmen für den Handel mit „virtuellen Währungen“ auf europäischer und internationaler Ebene ein. Virtuelle Währungen sind kein staatliches Geld. Risiken für die Finanzstabilität müssen begrenzt, der Verbraucherschutz gestärkt sowie der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbessert werden.

Wir blicken in Deutschland auf eine vitale Blockchain-Entwickler- und Gründerszene, die weiterzuentwickeln ist. Hier kann der Staat einen Beitrag leisten, zum Beispiel Blockchain-Anwendungen im E-Government etablieren und so eine Leuchtturmfunktion einnehmen. Wichtig ist, die Rahmenbedingungen auf das Gesamtökosystem der Technologie auszurichten und kluge Regulierungspolitik zu betreiben, die flexibel auf rasante technologische Neuerungen reagieren kann und Raum für Innovationen lässt. Gleichzeitig müssen wir Risiken erkennen, abwehren und die Datensouveränität der Bürger schützen.

Die Kunst wird sein, eine Balance zwischen widerstreitenden Zielen zu finden. Die Bundesregierung wird deshalb eine Strategie mit Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft erarbeiten. Unser Ziel ist es, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken, um bei der Weiterentwicklung der Blockchain-Technologie weltweit an der Spitze zu stehen.

Staatsministerin Dorothee Bär MdB ist Mitglied der Ludwig-Erhard-Stiftung.


Dieser Beitrag ist zuerst in der Publikation der Ludwig-Erhard-Stiftung „Wohlstand für Alle – 70 Jahre Währungsreform“ aus dem Jahr 2018 erschienen. Laden Sie das gesamte Heft hier als PDF herunter. Die Print-Ausgabe kann über info@ludwig-erhard-stiftung.de bestellt werden.

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