Wer die aktuellen politischen Diskussionen im heftiger werdenden Wahlkampf beobachtet, kann feststellen, dass gelegentlich inhaltliche Fragen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Klimawandels und der Leistungsfähigkeit marktwirtschaftlicher Mechanismen aufkommen. Das ist gut so, denn dann kommen wir doch noch zu wichtigen Sachfragen.

Oft hat man ja den Eindruck, dass je ungeduldiger Protagonisten bei der Umsetzung der Klimaziele in praktische Schritte sind, sie umso mehr auf staatliche Gebote und Verbote setzen und sie umso mehr der „unsichtbaren Hand“ des Marktes misstrauen. So hat die Bundestagsfraktion der Grünen am 24. August einen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag eingebracht (Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden), in dem es in § 1 heißt: „Eigentümerinnen und Eigentümer haben auf für die Solarnutzung geeigneten Dachflächen von Neubauten Solaranlagen zur Stromerzeugung zu installieren und zu betreiben. Dies gilt für Neubauten, für die nach dem 01.06.2022 eine Baugenehmigung beantragt wird … und für Bestandsbauten, wenn nach dem 01.06.2022 mit der Erneuerung der Dachhaut begonnen wird.“ Das ist die Solardachpflicht für Deutschland.

„Wenn und wo die Funktion des Marktes durch das Walten der Funktionäre und der Wettbewerb durch eine Lenkungsbürokratie ersetzt wird, ist es mit der Leistungsverbesserung und dem Fortschritt vorbei.“ (Ludwig Erhard, 1957)

Dass Gebäude einen wichtigen Beitrag zur Stromproduktion liefern können, soll keineswegs bestritten werden. Aber lassen Sie uns dann die Frage stellen, was eine marktfreundliche Lösung des Problems wäre. Das Gesetz müsste dann lauten: „Im Bauantrag muss der Nachweis erbracht werden, dass pro Quadratmeter Baufläche 0,1 Kilowatt-Peak Strom zur Eigennutzung oder zur Abgabe an das öffentliche Netz erzeugt werden.“ Woher kommt diese Zahl? Aus der Technik. Wir wissen, dass auf einer Fläche von acht bis zehn Quadratmetern etwa 1 Kilowatt-Peak durch aktuell erhältliche Solarmodule erzeugt werden kann. Das sind dann in Deutschland im Durchschnitt zwischen 950 und 1260 Kilowattstunden Strom (Glossar: Was ist ein Kilowatt-Peak – Wie viel Strom produziert eine Photovoltaikanlage?).

Diese Änderung macht die Vorschrift technikneutral. Warum soll das wichtig sein? Alle reden doch nur von Solarmodulen auf Dächern.

  • Im März dieses Jahres hat in Dresden das Unternehmen Heliatek GmbH nach einer Experimentierphase die Serienproduktion von organischen Solarfolien aufgenommen. In Spanien hat man schon ganze Windrad-Türme damit beklebt. Fenster können mit den Folien zu Kraftwerken werden, und das ganz ohne Silizium, Blei und andere Schadstoffe – mit Gewährleistung für 20 Jahre bei verkaufter Produktion auf mehr als ein Jahr im Voraus.
  • In den USA ist SolarWindow Inc. auf ähnlichen Pfaden unterwegs. Deren patentierte „LiquidElectricity“-Beschichtung bemerkt man auf Fenstern erst gar nicht, sie ist voll transparent. Sie erzeugt Strom nicht nur aus Sonnenstrahlen, sondern auch aus der Zimmerbeleuchtung am Abend. Damit kann die ganze Fensterfront zum Kraftwerk werden. Übrigens geht das auch mit der ganzen Außenfläche eines Autos!
  • Forscher der Universität Kassel haben schon 2017 eine Beimischung von Farbstoffsolarzellen in Beton entwickelt, genannt DysCrete („Informationsbaustein DysCrete“), was Fassaden, Böden und Säulen in kleine Kraftwerke verwandelt.

Ich meine, das ist eine beeindruckende Dokumentation von Innovationskraft und Vielfalt. Warum glauben Beamte und Politiker – es ist ja keineswegs nur die Grünen-Fraktion –, dass sie eine bestimmte Technik (Solaranlagen auf Dächern) in ganz Deutschland erzwingen müssen. Es kann viele Gründe geben, alternative Technologien zu bevorzugen, von der Gestaltung bis zum Preis. Natürlich ist aktuell das Solardach wahrscheinlich am preisgünstigsten. Es will ja auch niemand diese Variante verbieten. Aber es gibt keine Rechtfertigung der gesetzlichen Anordnung.

Dieses Beispiel ist kein Einzelfall. Der jetzt geächtete Verbrennermotor könnte mit alternativen Kraftstoffen eine Renaissance erleben, wenn es ihn 2040 in Europa noch geben darf. Die „unsichtbare Hand“ des Marktes kann das regeln, wenn man sie nicht einfach abhackt.

Die These, das Klima könne durch Anordnen und Verbieten besser geschützt werden als durch die freiheitlichen Instrumente einer Marktwirtschaft mit klugen Rahmenbedingungen, ist falsch. Sie zeugt von Unkenntnis, und ihr muss laut widersprochen werden. Das hätte Ludwig Erhard sicher getan.


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