In Westdeutschland hatte es nach dem Zweiten Weltkrieg keine Verstaatlichung von Unternehmen gegeben. Dennoch war die Bundesrepublik Eigentümerin von Unternehmen, die sie vom Deutschen Reich und dem Land Preußen „geerbt“ hatte – in der Hauptsache Industriekonzerne wie die Viag AG, die Veba AG, die Salzgitter AG und andere mehr.

Mit der allmählichen Konsolidierung der westdeutschen Wirtschaft in der ersten Hälfte der 1950er Jahre und dem Versuch insbesondere Ludwig Erhards, ordnungspolitisch zu handeln, rückten die Unternehmen in Staatsbesitz in den Fokus der Diskussion. Eindeutig positionierten sich Erhard und seine Mitstreiter. Sie hofften, durch Privatisierung ein Volk von Miteigentümern zu ermöglichen, und das nicht nur als Instrument zur Vermögensbildung: Quasi nebenbei sollte über die Teilhabe an Produktivkapital das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge geschärft werden. Zudem sollte dank der angestrebten Privatisierungen der Kapitalmarkt reaktiviert, Produktivkapital in Deutschland erschlossen werden.

Andere Politiker sahen in der Privatisierung dagegen einen Weg, neues Eigenkapital für Bundesunternehmen zu gewinnen, ohne den Bundeshaushalt belasten zu müssen. SPD und Gewerkschaften waren der Ansicht, die Arbeitnehmer müssten in den Unternehmen, in denen sie tätig waren, als Miteigentümer etabliert werden. Sozialpolitische, haushaltspolitische, vermögenspolitische, gesamtwirtschaftliche Argumente: Sie alle schwirrten in der Diskussion von Politik und Interessen durcheinander.

Die einen wollten lediglich Verlustbringer aus staatlichem Besitz veräußern. Gewinn bringende Unternehmen – dazu gehörte beispielsweise die Volkswagen GmbH – sollten dagegen in jedem Fall in Staatsbesitz bleiben. Andere stritten über die künftige Kräfteverteilung: In jedem Fall müsse der sich der Staat die Aktienmehrheit sichern. Dagegen stand Erhards Vorstellung: Der Staat habe sich nicht unternehmerisch zu betätigen. Trotz der Differenzen waren die Streitenden weniger uneinig darüber, welches Unternehmen als erstes aus staatlicher Obhut zu entlassen sei: Die Wahl fiel auf die Volkswagen GmbH.

Hürden auf dem Privatisierungs-Parcours

Aus den widerstreitenden Stimmen entstand daher zunächst der Entwurf eines „Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Überführung der Anteilsrechte in private Hand“, der im Bundeswirtschaftsministerium geschrieben und von der CDU/CSU-Fraktion des Bundestages im Frühjahr 1957 vorgelegt wurde. Die anstehende Bundestagswahl verzögerte eine umgehende und abschließende Debatte. Nach der Wahl änderten sich im Herbst 1957 ministerielle Zuständigkeiten. Für die angestrebten Privatisierungen wurde ein Bundesministerium für wirtschaftlichen Besitz des Bundes auf- und ausgebaut, das ab 1961 als „Bundesschatzministerium“ firmierte. 1969 erfolgte die Auflösung des Ministeriums; seine Aufgaben wurden teils auf das Bundesfinanz-, teils auf das Bundeswirtschaftsministerium (rück-)übertragen.

Weil in der Causa Volkswagenwerk noch Unklarheiten bestanden, rückte in der Folgezeit die PreussAG auf den ersten Platz der anstehenden Privatisierungen aus Staatsbesitz: Im März 1959 konnten in der Bundesrepublik erstmals „Volksaktien“ geordert werden. Gleichgültig, ob Arbeiter, Hausfrau oder Rentner – viele interessierten sich für die Papiere der „Preußischen Bergwerks- und Hütten-Aktiengesellschaft“. Rund 220.000 Deutsche kauften mit dem PreussAG-Papier zum ersten Mal eine Aktie. Die Aktien wurden zunächst den Beschäftigten des Konzerns angeboten. Für 145 D-Mark konnten schließlich Bundesbürger, die weniger als 8.000 D-Mark jährlich verdienten – für Paare galten 16.000 D-Mark als Einkommensgrenze –, bis zu fünf Aktien kaufen. Nicht nur Ludwig Erhards Zwischenziel war erreicht: „Mit kleingestückelten Aktien möglichst viele Menschen an den Kapitalmarkt heranführen und ihnen dadurch zu wertfestem, gutem, zinstragendem Eigentum verhelfen, so, wie das zum Beispiel besonders in Amerika längst der Fall ist“, wie er im Februar 1957 in einem Interview zur Unternehmensprivatisierung erläutert hatte. Prompt war in diversen Zeitungsmeldungen über den „Sieg der Volksaktie“ zu lesen.

Die „Volksaktie“ – ein schillernder Begriff

„Volksaktien“ wurden Mitte der 1950er Jahre in Österreich aus der Taufe gehoben: Die Teilprivatisierungen der Creditanstalt Bankenverein und der Österreichischen Landesbank liefen 1956 ausdrücklich unter diesem Label. Möglicherweise hat der von der österreichischen Schwesterpartei ÖVP kreierte Begriff die CDU-Verantwortlichen in der damaligen Bundeshauptstadt Bonn zu entsprechender Wortwahl inspiriert. Über Pressemeldungen und Werbemaßnahmen hinaus wurde der eingängige Begriff aber nicht amtlich etabliert: Weder in den offiziellen Verkaufsprospekten zur Aktienausgabe noch in den Gesetzestexten – zum Beispiel im Volkswagen-Gesetz vom Juli 1960 – tauchte die „Volksaktie“ auf.

Der gemeinsame Nenner, der diversen Definitionen zugrunde liegt, lautet: kleine Stückelung, aus wirtschafts- oder gesellschaftspoltischen Gründen bevorzugt oder ausschließlich an Bürger mit geringem Einkommen ausgegeben, Stimmrechtsbeschränkungen sowie mit einem Rabatt oder besonders niedrigen, staatlich fixierten „sozialen“ Ausgabekursen versehen. So wurden bei der Ausgabe von PreussAG- und VW-Aktien Sozialrabatte für Geringverdienende gegeben, PreussAG- und VEBA-Anteile erhielten bevorzugt Arbeiter und Angestellte. Die Börsengänge der Staatsunternehmen wurden demnach von der Bundesregierung gefördert.

Der Fall Volkswagen

Wenn in der aktuellen Diskussion – #Dieselgate – insbesondere VW im Fokus des Interesses steht, dann findet sich die Ursache dafür in den anfänglichen Überlegungen zur Privatisierung von Staatsunternehmen. Denn in den 1950er Jahren gibt es Streit um Westdeutschlands größten Autohersteller. Wem gehört die Volkswagen GmbH? Die britische Besatzungsmacht hatte das Volkswagenwerk 1949 treuhänderisch an die Bundesregierung übergeben. Anspruch an VW meldeten aber einige Interessenten mehr an:

  • Das CDU-geführte Land Niedersachsen, denn nach alliierter Regelung falle nationalsozialistisches Eigentum an die jeweiligen Länder.
  • Die Gewerkschaften, die 1933 enteignet wurden. Sie wiesen darauf hin, dass der Bau des Volkswagenwerkes von den nationalsozialistischen Organisationen durch geraubtes Gewerkschaftsvermögen mitfinanziert wurde.
  • VW-Sparer, die vor dem Ende des Deutschen Reiches Geld für ein Automobil bezahlt hatten, dass aufgrund der Kriegswirren nie gebaut werden sollte.
  • VW soll in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Heinrich Nordhoff, seit 1948 Generaldirektor der Volkswagenwerk GmbH (und ab 1960 Vorstandsvorsitzender der Volkswagenwerk AG), fand das, im Einklang mit den VW-Arbeitern, wenig erstrebenswert.

Die Klärungen kosteten Zeit und beschäftigen Gremien, Ausschüsse und Gerichte. Am Ende stand ein Kompromiss: 60 Prozent der VW-Aktien wurden 1961 als Volksaktien ausgegeben, die übrigen 40 Prozent teilten sich der Bund und das Land Niedersachsen je zur Hälfte. Der Erlös aus dem Aktienverkauf ging an die VW-Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Forschung. Der Bund verkaufte seinen Aktienanteil 1988.

Das 1960 im Bundestag beschlossene VW-Gesetz sorgt noch Jahrzehnte später für Unmut. Dazu gehört zum Beispiel das Entsenderecht des Landes von zwei Vertretern in den VW-Aufsichtsrat sowie das Vetorecht mit einer 20-Prozent-Sperrminorität. Dank Intervention diverser Bundesregierungen gelang es, die umstrittene Sonderposition von Volkswagen auch auf europäischer Ebene zu sichern und zu erhalten.

Die Moral der Geschichte?

Dank der vier (Teil-)Privatisierungen – nach der PreussAG 1959 und VW 1961 wurden ebenfalls 1961 die Vereinigte Tanklager und Transportmittel GmbH (VTG) und 1965 die Vereinigten Elektrizitäts- und Bergwerks AG (VEBA) privatisiert – entschieden sich immerhin 4,5 Millionen Deutsche, als Kleinaktionäre zu reüssieren. Zum Vergleich: Zahlen des Deutschen Aktieninstitutes zufolge gab es im Jahr 2016 knapp neun Millionen Aktionäre und Besitzer von Aktienfonds; davon hielten rund 2,65 Millionen Anleger ausschließlich Aktien.

Die Aktienbegeisterung der 1950er/60er Jahre war demnach nicht von Dauer: Gewinnmitnahmen (insbesondere nach der VW-Privatisierung) sowie Börsenflaute und Kurseinbrüche bewogen zahlreiche „Volksaktionäre“ dazu, ihr Engagement als Miteigentümer recht zügig zu beenden.

Nach einem 1971 vom Bundeskabinett beratenen Bericht zur Sparförderung sei die Teilprivatisierung von Preussag, VW und Veba ein Fehlschlag gewesen. Begründet wurde das Urteil damit, dass sich nur noch knapp die Hälfte der „Volksaktien“ in den Händen der begünstigten Ersterwerber befunden hätten.

Ludwig Erhard, Verfechter des „Wohlstands für alle“ – sein Buch erschien 1957 –, war 1966 mit seinem Rücktritt vom Kanzleramt aus der Regierungsverantwortung. Weder die anschließende Große Koalition noch spätere Bundesregierungen zeigten am Konzept der „Volksaktie“ besonderes Interesse. Erst 1984 erfolgte eine weitere bedeutsame Privatisierung: Erneut waren es Anteile des Bundes an der VEBA AG, die angeboten wurden.

Nachdem die Privatisierung der ostdeutschen Wirtschaft nach der Wiedervereinigung wenig erfolgreich verlief, wurde erst Mitte der 1990er einmal mehr versucht, mit der Privatisierung der Bundespost die Idee der Volksaktie zu beleben: Die für das Telefongeschäft gegründete Telekom AG verkaufte 1996 mit großer medialer Aufmerksamkeit ihre Aktien – ein neuerliches Strohfeuer mit Blick auf eine nachhaltige Aktienkultur.

Der Grundgedanke, die Bevölkerung am Wirken von Unternehmen teilhaben und an den Erfolgen mitverdienen zu lassen, ist nach wie vor wünschenswert. In der Bevölkerung ein vielfältiges und nicht nur vordergründiges Interesse für Wirtschafts- und Finanzthemen zu wecken und zu erhalten, das wäre ein löbliches Unterfangen und im Sinne eigenverantwortlicher Vermögensbildung. Oder, um es mit Ludwig Erhard zu sagen: „In erster Linie denke ich natürlich an die kleinen Sparer und unter ihnen besonders an jene, denen der Gedanke des Sparens in Aktien und Wertpapieren heute noch fremd ist, ja, vielleicht sogar als anrüchig gilt. Es gibt in unserem Volk noch zu viele Menschen, die zu dieser Form des Eigentums, der Eigentumsbildung, bisher kein rechtes und gewiss kein inneres Verhältnis gewonnen haben.“

Lesehinweise

Yorck Dietrich, Vermögenspolitik, in: Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland seit 1945 (BM Arbeit und Soziales Hg.); Band 4, 1957 – 1966: Sozialpolitik im Zeichen des erreichten Wohlstandes, Seiten 797 bis 817, Nomos 2007

Hans Willgerodt/Karl Bartel/Ullrich Schillert, Vermögen für alle. Probleme der Bildung, Verteilung und Werterhaltung des Vermögens in der Marktwirtschaft, Eine Studie der Ludwig-Erhard-Stiftung, Econ Verlag 1971

Zur VW-Privatisierung:
Heidrun Edelmann, Privatisierung als Sozialpolitik. „Volksaktien“ und Volkswagenwerk, in: Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte 1999,
Seiten 55 bis 72

Brief von Ludwig Erhard an Theodor Blank zur Vermögensbildung, 7. Mai 1957.

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