
Mindestlohngesetz: Staatlicher Kontrollwahn
Seit 1. Januar 2015 gilt das Mindestlohngesetz. Hierbei geht es nicht nur um mehr Geld für betroffene Arbeitnehmer, hierbei geht es um mehr: Es ist ein neues Gesetz zur Überwachung von Menschen und Wirtschaft – ein bürokratisches Monster.
Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – kurz: Mindestlohngesetz (MiLoG) – drückt die Grundhaltung der Großen Koalition gegenüber der Wirtschaft aus: Jeder Arbeitgeber wird als potenzieller Verbrecher gesehen, und die Kontrolle darüber soll jetzt allumfassend und fast flächendeckend durch die Zollbehörden ausgeübt werden. Dafür wurde die „Haftung des Auftraggebers“ eingeführt. Das heißt: Unternehmen sind unter Umständen für ihre Subunternehmer und damit für ihre Lieferanten, Partnerunternehmen und deren Subunternehmen verantwortlich. Die Lohnfindung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, mit Tarifverträgen und dem Zusammenwirken der Tarifparteien – wesentliches Merkmal der Sozialen Marktwirtschaft, die Deutschland seit den Zeiten Ludwig Erhards erfolgreich gemacht hat – wird beendet. Schon jetzt zeigt sich zudem: Viele Regelungen sind unklar und umstritten – und sowohl für Unternehmer als auch für private Haushalte wegen der drohenden Strafen von bis zu 500.000 Euro hochriskant.
Ausbau des Zolls zur Überwachungsbehörde
In den nächsten Jahren sollen 1.600 neue Zöllner für jährlich 80 Millionen Euro eingestellt werden, um die Einhaltung des Mindestlohns zu überwachen. Dabei ist das Mindestlohngesetz nur Anlass für eine generelle Ausweitung der Überwachung. Der Chef der Zollgewerkschaft, Dieter Dewes, forderte bereits 2.500 neue Kontrolleure. Klar, für diejenigen, die anderer Leute Arbeit überwachen, gibt es viel zu tun: Die Einhaltung von insgesamt 30 Vorschriften – Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und andere Regeln – muss überwacht werden – obwohl es vergleichsweise wenige Tricks gibt, um das Mindestlohngesetz zu umgehen, etwa durch unbezahlte Überstunden über Scheinselbständigkeit bis hin zu Teilzeitstellen, die sich zu Vollzeitstellen addieren.
Und damit das ja nicht geschieht, müssen Arbeitgeber nun bis zu einem Monatseinkommen von 2.958 Euro Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit dokumentieren und für zwei Jahre nachweisen können. Nur so kann man den ertappen, der mehr als 348 Stunden im Monat zu je 8,50 Euro arbeitet – was zum Beispiel 29 Tage zu je zwölf Stunden wären. Kaum vorstellbar, dass sich ein Arbeitnehmer das gefallen lassen würde. Es ist also eine ziemlich irrwitzige Grenze, die faktisch dazu führen wird, dass flächendeckend Stechuhren eingesetzt werden – anders ist die Einhaltung der Arbeitszeiten nicht zu erfassen. Die von vielen für eine wunderbare neue Arbeitswelt herbeigesehnte Lockerung des Anwesenheitszwangs durch Digitalisierung und Flexibilisierung, die Entwicklung zur Vertrauensarbeitszeit statt Kontrollwahn – das alles wird zurückgedreht. Es ist dies schon immer der Wunsch von Gewerkschaften und Betriebsräten gewesen: ständige, lückenlose Kontrolle der vermeintlich entrechteten Arbeitnehmermassen, um die eigene Wichtigkeit zu dokumentieren. Die Stechuhr kommt zurück und damit auch die Kontrolle von Arbeitnehmern, die weit mehr als 8,50 € verdienen und in der Sache an sich nicht berührt sind.
Haftung für den Zulieferer des Zulieferers
Auf der entsprechenden Internetseite des Bundesfinanzministeriums ist zu lesen: „Ein Unternehmer haftet nach § 13 MiLoG und § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), wenn der von ihm beauftragte Nachunternehmer oder dessen Nachunternehmer die Mindestarbeitsbedingungen nicht gewährt.“ Speziell zum Mindestlohn heißt es: „Die Verpflichtung zur Gewährung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse, soweit sie nicht den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder den Übergangsregelungen des § 24 MiLoG unterliegen.“ Spätestens dann ist jedes Unternehmen zur Kontrolle verpflichtet, denn die Haftung ist total: Der Unternehmer haftet wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat, unabhängig von eigenem Verschulden dafür, dass der von ihm beauftragte Unternehmer, dessen beauftragter Nachunternehmer, ein von diesem Unternehmer oder Nachunternehmer beauftragter Verleiher einem Arbeitnehmer den Nettolohn bezahlt. Das bedeutet: Ein Unternehmer haftet unter Umständen für seinen Subunternehmer, Dienstleister und Zulieferer oder für den Zulieferer des Zulieferers und auch für die Taten, die dessen Zulieferer begangen hat.
Ein Unternehmen in Arbeitsteilung zu betreiben, wird somit gefährlich. Ein Beispiel: Ein Möbelhaus, das die Schrankwand von einem Dienstleister transportieren lässt, ist dafür verantwortlich, dass der Mindestlohn bezahlt wird. Gerade erst mussten Gerichte klären, ob Fahrer ausländischer Lkws auf der Durchreise mindestlohnpflichtig sind: Das Urteil lautet ja. Das ist die Kombination von Bürokratie und totaler Kontrolle: Mit der Auftraggeber-Haftung kann der Zoll jedes beliebige Unternehmen belangen – und für die Lieferkette davor haftbar machen.
Auch das Wohnzimmer ist im Visier des Zolls
Selbst privaten Haushalten drohen Kontrollen der Zollfahndung, Hausdurchsuchungen sowie Strafen bis zu 500.000 Euro für zu niedrige Lohnzahlung und bis zu 30.000 Euro für Fehler beim Stundenaufschreiben. Seit 1. Januar ist jeder, der einen Minijobber beschäftigt, verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnung muss gemäß § 17 MiLoG spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung erfolgenden Kalendertages erfolgen. Die Arbeitszeit-Kontrollblätter müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Grundsätzlich müssen dabei die gesetzlich feststehenden Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von sechs, und von 45 Minuten bei neun Stunden Tätigkeit minutiös erfasst und namentlich abgezeichnet werden. Hiervon sind Minijobs ausgenommen. Aber ist der Minijob wirklich „mini“ oder nur getürkt „mini“? Und schon ist die Zollbehörde gefragt, dies zu prüfen.
Jede Haushaltshilfe wird so zum Risikofaktor. Denn das Mindestlohngesetz gilt für alle Tätigkeiten, außer es handelt sich nicht ausdrücklich um eine Tätigkeit, die „sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts“ erledigt wird. Unter Juristen ist diese Ausnahmeregelung umstritten. Ist Fensterputzen noch Haushaltstätigkeit im Sinne des Gesetzes, wenn etwa ein älteres Ehepaar dies schon aus gesundheitlichen Gründen bisher nicht selbst machte? Hier schlägt der Kontrollwahn zu und wird nur eines bewirken: Dass Haushaltstätigkeiten wieder schwarz bezahlt werden – was dann wieder die Überwachung durch die Zollbehörden auf den Plan ruft.
Der Zoll wird so zur flächendeckenden Überwachungs-Polizei aufgestockt. Er kontrolliert überall, bis in Küche und Wohnzimmer. „Schon heute arbeitet die Finanzkontrolle Schwarzarbeit an der Belastungsgrenze“, zitiert Spiegel-Online das Gejammer der Zollgewerkschaft. Klar, Kontrolleure sind immer der Ansicht, dass sie noch viel mehr kontrollieren könnten; wenn sie nur mehr Mitarbeiter hätten, was die eigene Wichtigkeit erhöht. Tatsächlich, so die Polizeigewerkschaft, seien insgesamt 30 Gesetze und Vorschriften tangiert – was hochspezialisierte Beamte erfordere. Wie immer im Bürokratie-Land Deutschland wird das Pferd von hinten aufgezäumt: Die Kontrolleure klagen über Arbeitsbelastung durch Überregulierung – aber die Wirtschaft soll es irgendwie stemmen. Die Beschäftigung von Minijobbern und Haushaltshilfen wird angesichts der grotesken Strafen zum Hochrisikogewerbe. Das ist beschäftigungsfeindlich und wird unweigerlich zu Jobverlusten führen.
Der Staat maßt sich an, den richtigen Lohn zu kennen
Mittlerweile hat das Kabinett auch die Mindestlohnkommission ernannt, die über künftige Anhebungen des Mindestlohns entscheidet. Den Vorsitz übernimmt der frühere Hamburger Bürgermeister und SPD-Politiker Henning Voscherau, den Gewerkschaften und Arbeitgeber gemeinsam vorgeschlagen haben. Die Kommission soll erstmals 2016 über eine Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2017 entscheiden. Zukünftig werden also immer mehr Löhne nicht mehr am Markt bestimmt, sondern staatlich festgelegt. Wissen Kommissionen wirklich mehr als Gewerkschaften oder Unternehmer vor Ort? Funktionieren wird das nicht; das Mindestlohngesetz ist der Einstieg in Arbeitslosigkeit und staatlichen Kontrollwahn. Es ist ein Lehrstück für den Abbau von Selbstbestimmung, den Verlust wirtschaftlicher Vernunft und den schnellen Übergang in die Staatswirtschaft.

© Ludwig-Erhard-Stiftung
Letztendlich war die Einführung des Mindestlohn sehr wichtig und das hier Kontrollen durchgeführt werden müssen, ist natürlich nicht jedem recht, aber sonst würden immer mehr Unternehmen Mittel und Wege finden, um um den Mindestlohn herumzukommen. Das muss auf jeden Fall verhindert werden, denn die Menschen, die arbeiten gehen, sollten auch endlich wieder von ihrem Geld leben können.
"Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – kurz: Mindestlohngesetz (MiLoG) – drückt die Grundhaltung der Großen Koalition gegenüber der Wirtschaft aus: Jeder Arbeitgeber wird als potenzieller Verbrecher gesehen, und die Kontrolle darüber soll jetzt allumfassend und fast flächendeckend durch die Zollbehörden ausgeübt werden. Dafür wurde die “Haftung des Auftraggebers” eingeführt. "
Diese Grundhaltung gegenüber dem Unternehmer bzw. "der Wirtschaft ist nicht erst charakteristisch für die Große Koalition, sondern. Sie wird literarisch bereits artikuliert von Gerhart Hauptmann in "Die Weber", einem in der Literturkriitik als "sozailkritisch" gefeierten Werk,, das den Unternehmer auf die soziale Anklagebank setzt. Das dort skizzierte Unternehmerbild ist von einem großen Teil des "Bildungsbürgertums" - soweit es sich dabei nicht um Unternehmer handelte - als charakteristisch für "den Unternehmer" gesehen.
In der Ideologie, die wie ein roter Faden die Arbeitskampfrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts durchzieht, ist für den Unternehmer typisch, "daß mit ihm ein druckfreies Verhandeln gar nicht möglich ist" - womit der vom Reichsgericht als Erpressung abgeurteilte willenbeugende Druckmitteleinsatz des Streiks "gerechtfertigt" wird.
Wer Tarifverträge, die für eine sinnvolle Ordnung des Arbeits- und Wirtschaftslebens wolle, müsse erkennen, daß diese Ordnung verhindere bzw. vereitele, wer Tarifverträge an der Unzulässigkeit des Druckmitteleinsatzes scheitern lassen wolle. Daß sich der Unternehmer tyischerweise einer sinnvollen Ordnung des Arbeits- und Wirtschaftslebens verschließt, sodaß man ihn dazu durch Willensbeugung per Streik zwingen müsse, entspring demselben Unternehmerklischee vom Unternehmer als Verbrecher wie der Kontrollwahn nach dem MiLoG.
Derselben negativen Grundhaltung gegenüber dem Unternehmer entstammt das Dogma der Arbeitskampfrechtspsrechung des Bundesarbeitsgerichts, auf Arbeitnehmerseite bedürfe es des Druckmitteleinsatzes zum Tarifvertragsabschluß "zum Ausgleich eines strukturellen Verhandlungsungleichgewichts zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern". Die Arbeitnehmer bräuchten zum Ausgleich ihrer "strukturellen Unterlegenheit" einen Ausgleich durch Verstärkung ihrer Verhandlungsposition mittels Streiks. In Klartext übersetzt besagt dies Klischee, daß der (typische) Unternehmer die Arbeitnehmer wucherisch übervorteilt, und der Streik ein Abwehrmittel gegen die Übervorteilung ist. Grundlage dieser Annahme ist die arbeitsrichterliche Fiktion oder unwiderlegbare Vermutung, daß der Unternehmer von Natur aus Ausbeuter ist und die Arbeitnehmer von ihm ausgebeutet werden, wenn sie sich nicht klassenkämpferisch "durch Drohung mit einem empfindlichen Übel (§ 253 Abs. 4 StGB) dagegen wehren.
Daß in der Wirklichkeit der Tarifautonomie durch den Arbeitskampf nicht "der Klassenfeind" getroffen wird sondern Entlassungen und eine Teuerung durch arbeitskampfbedingte Preiserhöhungen ausgelöst werden, nehmen die Arbeitsrichter nicht in den Blick - weil es mit ihrer Grundhaltung gegenüber dem Unternehmer bzw. "der Wirtschaft" nicht vereinbar ist.
An dieser gewerkschafatsspezifischen Sicht des Unternehmers wird sich in den Köpfen der Bundesarbeitsrichter auch so lange nichts ändern, als die richterdienstrechtliche Dienstaufsicht über die Bundesarbeitsrichter dem Mitglied einer DGB-Gewerkschaft anvertraut ist: Justizminister Heiko Maas gehört ver.di an.
Wieder wird Öl ins Feuer gegossen. Warum erkundigt man sich nicht einmal sachlich bei denjenigen, die den Mindestlohn zu kontrollieren bzw. zu überwachen haben?
Hier wird die LügenMär verbreitet, als sei es in keinem Unternehmen mehr Usus, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter bzw. Angestellten zu erfassen und zu überwachen. Ich wüßte von keinem Unternehmen, dass seinen Mitarbeitern so weit über den Weg traut, dass es ihnen eine reine "Vertrauensarbeitszeit" zugesteht (es gibt sicher Ausnahmen und gute Beispiele). Selbst im öffentlichen Dienst ist die elektronische Arbeitszeiterfassung täglicher Alltag. Also fangen wir mit gutem Beispiel an und schaffen im öffentlichen Dienst die "Stechuhren" ab und vertrauen den Mitarbeitern.
In meinem täglichen Alltag bin - nein eher war - ich mit den Tricksereien div. Arbeit- bzw. Auftraggeber beschäftigt, die alles daran setzen, ihre Arbeitnehmer bzw. Subunternehmer auszubeuten, bzw. um den ihnen per Gesetz bzw. Tarifvertrag zustehenden Lohn zu "prellen", bzw. sie um die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge/Berufsgenossenschaftsbeiträge zu bescheissen.
Sicher sind die Unternehmen verpflichtet, den Beginn und das Ende bzw. die Dauer der Beschäftigung ihrer "Arbeitnehmer/Subunernehmer) aufzuzeichnen. Nur Papier ist geduldig und jede elektronische bzw. technische Barrikade lässt sich umgehen. In Restaurants und Gaststätten werden mitunter sogar Registrierkassen so manipuliert, dass nur jeder vierte oder fünfte Bon boniert wird.
Eine Idee ist auch Drogenabhängige auf Diebestour zu schicken. Manch kreativer Wirt schickte diese mit Bestellzettel zu den Supermärkten, wo diese dann auf Tour gingen und je nach Bedarf des Auftraggebers die Regale leer räumten. 2 Johnnie Walker hier, 3 Flaschen Wodka von dort usw., als Lohn für ihre Tour erhielten sie 5 Euro pro Flasche - der Umsatz war natürlich steuerfrei....- für den Wirt...
Bei Schwarzarbeit und Lohndumping bzw. Wucher handelt es sich in den meisten Fällen um international organisierte Kriminalität. Bei ausl. Subunternehmen lässt es sich mitunter sehr schwer nachweisen, ob es sich um ein tatsächlich "aktives Unternehmen" (auch dass kann nur vorgespielt sein) handelt, dessen Zweck lediglich der Rekrutierung der Arbeitskräfte dient - die sich in ihren Heimatländer bei keinem Arbeitsamt oder Sozialamt melden müssen - um sie illegal an ihre Auftraggeber zu verleihen oder lediglich um eine Briefkasten- oder Scheinfirma. Egal um welchen Typ es sich handelt, die kriminell erwirtschafteten Gewinne werden in allen Fällen nachdem sie gewaschen wurden, wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf zurückgeführt. Jetzt reden wir schon von illegalen Finanztransaktionen bzw. Geldwäsche.
Das Bundesfinanzministerium aber sieht das gar nicht gerne - sieht es sich doch selber als Partner der Wirtschaft, der mit dazu beiträgt, dass den Unternehmen beim Transport ihrer Waren bzw. Dienstleistungen keine Verzögerungen bzw. Hindernisse im Weg stehen.
Jährlich engehen unserem Staat dadurch mehrere hundert Milliarden Euro , aber wir Steuerzahler scheinen es ja zu haben.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert seit Jahren eine BUNDESFINANZPOLIZEI aus den Bereichen des Zollvollzugs - die Politik stemmt sich dagegen warum wohl? Ihrer Lobbyisten und Spezl-Klientel wegen?
Noch vor wenigen Tagen trauerten wir um die Opfer des französischen Satiremagazins "Charlie Hebdo". Wer wird das nächste Opfer sein? - wir wissen es nicht - aber wir weigern uns unsere Sicherheitsbehörden, allen voran diejenigen Kollegen und Kolleginnen die ihren Kopf hinhalten werden/müssen, mit der dafür notwendigen Sicherheitsausstattung und den entsprechenden Informationen auszustatten, damit sie den Kampf auf gleicher Ebene aufnehman können bzw. den notwendigen Vorsprung erhalten um ein solches Szenario rechtzeitig zu verhindern.
Unterstützen sie deshalb die Forderung nach einer Bundesfinanzpolizei