Klimapolitik rechtfertigt nicht die Aufgabe der Freiheitsrechte zugunsten eines Obrigkeitsstaats. Hans-Jürgen Papier mahnt, dass auch ein effektiveres Vorgehen gegen die Erderwärmung nur mit den Mitteln des Rechtsstaats zulässig ist.

Die Gesellschaft ist in den letzten Jahrzehnten bunter geworden. In einer pluralistischen Gesellschaft, die nicht mehr durch Homogenität der Traditionen, Religion, Wertvorstellungen und Kultur sowie Ethnie zusammengehalten wird, können nur die Verfassung und das Recht für die notwendige Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sorgen.

Der Rechtsstaat sollte das Bindeglied zwischen den unterschiedlichen ethnischen Gruppierungen, Glaubensrichtungen, Kulturen und Lebensweisen in diesem Land sein. Er ist auf Dauer nur dann existenz- und funktionsfähig, wenn geltendes Recht für und gegen jedermann Geltung hat und durchgesetzt wird. Unsere Verfassung kennt nur Grundrechte, keine Grundpflichten, weder für Deutsche noch für Ausländer. Es gibt allerdings eine – über die Verfassung hinausgehende – Grundpflicht: die Gesetze und das Gewaltmonopol des Staats zu achten.

Die Schülerproteste im Rahmen der „Fridays for Future“ sind längst zu einer weltweit vernetzten zivilgesellschaftlichen Bewegung geworden, der sich auch andere Berufsgruppen, etwa 12 000 Wissenschaftler von Scientists4Future, und Aktivisten, wie die radikalere Gruppierung Extinction Rebellion, angeschlossen haben. Diese drastische Ausweitung von Bürgerprotesten sagt einiges aus über die Erosion unserer rechtsstaatlichen Demokratie.

Es geht hier zwar um ein moralisch-ethisch hoch bewertetes Anliegen, um nichts weniger als die „Rettung der Welt“. Aber der mit der Teilnahme an diesen Demonstrationen vielfach begangene Rechtsbruch, der insbesondere auch im Zusammenhang mit den Protesten im Hambacher Forst und den dort aufgetretenen Gewaltexzessen zu beobachten war, wird nicht nur ignoriert, sondern oftmals sogar gezielt herbeigeführt, um mehr Öffentlichkeit zu erreichen. Es ist sehr bedenklich, wenn viele meinen, das für Demokratie und Rechtsstaat wichtige Grundrecht der Demonstrationsfreiheit mit einem gezielten Rechtsbruch kombinieren zu müssen.

Unsere rechtsstaatliche Ordnung toleriert das nicht; sie fordert die uneingeschränkte Herrschaft des Rechts, für dessen Durchsetzung allein der Staat zuständig ist. Doch nun nehmen zivilgesellschaftliche Gruppierungen immer häufiger für sich das Recht in Anspruch, ihre Anliegen selbst in die Hand zu nehmen. Die Motive sind oftmals verständlich: Ein Kritikpunkt der Anhänger von „Fridays for Future“, dass der Staat selbst das Recht nicht einhält, indem er die verbindlich festgelegten Klimaziele oder Grenzwerte über Jahre vernachlässigt hat oder auch weiter ignoriert, ist völlig berechtigt. Als prominentestes Beispiel hierfür kann im Übrigen auch der Dieselskandal erwähnt werden.

Eine Art von Selbstjustiz

Ich habe Sympathie für das Engagement der Jugendlichen für die Umwelt und den Klimaschutz, aber halte es für eine sehr bedenkliche Entwicklung, wenn ein solcher Regelverstoß als Druckmittel gegenüber der Politik verwendet wird und auch noch Unterstützung in der Öffentlichkeit findet. Letztlich handelt es sich dabei um eine Art von Selbstjustiz, und wo würde das hinführen, wenn künftig jeder, der glaubt, es besser zu wissen als die Rechtsordnung, seine eigenen Regeln aufstellt?

An die Stelle der Herrschaft des Rechts, der wir im demokratischen Rechtsstaat alle gleichermaßen unterworfen sind, würde dann eine Herrschaft von subjektiver Willkürlichkeit nach Maßgabe individueller Moralvorstellungen treten. Abtreibungsgegner könnten Arztpraxen lahmlegen, Flughafengegner Startbahnen besetzen und Tierschützer Rinder und Schweine befreien und danach die Ställe anzünden – alles im Namen einer angeblich gerechten Sache.

Moral und subjektives Gerechtigkeitsempfinden sind vergänglich; das Recht und die Werte der Verfassung hingegen sind ein verbindlicher Rahmen unserer Gesellschaft. Die herausragenden Wertentscheidungen unserer Verfassung im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie müssen in der operativen Politik und von ihr wieder effizienter umgesetzt werden; außerdem sind auch die Menschen in diesem Land wieder für eine größere Wertschätzung dieser Fundamente unseres Staats- und Gemeinschaftslebens zu gewinnen.

Letzteres wird ohne Ersteres niemals gelingen. Andernfalls erleben wir statt der Herrschaft des Rechts, der wir im demokratischen Rechtsstaat alle gleichermaßen unterworfen sind, eine Herrschaft von subjektiver Willkürlichkeit nach Maßgabe individueller Moral- und Opportunitätsvorstellungen. Geht die integrierende Kraft des Rechts verloren, ist eine Spaltung und Radikalisierung der Gesellschaft und der Verlust ihrer Mitte die Folge.

Wenn der Rechtsstaat sich anschickt, den Menschen jedwedes Lebensrisiko abzunehmen, wird er selbst zum Risiko, und zwar dadurch, dass er zum Überwachungs- und Präventionsstaat erodiert.

In der rechtsstaatlichen Demokratie ist es grundsätzlich der durch Volkswahlen legitimierte Gesetzgeber, der den Auftrag zur Bestimmung und Konkretisierung dessen hat, was das Wohl des Gemeinwesens ist. Er kann diese Einschätzung auch ändern, aber dafür gibt die Verfassung ein demokratisch geordnetes Gesetzgebungsverfahren vor. Der damit verbundene Interessenausgleich führt zwangsläufig dazu, dass Gesetz und Recht nicht jedem und nicht jedem Einzelanliegen gerecht werden können.

Die Bewegung „Fridays for Future“ verdeutlicht, wie schwach unser Parlamentarismus und wie gering seine Wertschätzung geworden sind. Sie spiegelt ein offenkundiges Misstrauen in die Fähigkeit und Bereitschaft von Legislative und Exekutive, die wirklich großen Probleme der Gesellschaft zu erkennen und vor allem auch zu bewältigen. Nur die Unterwerfung unter die Werteordnung des Grundgesetzes und unter die von ihr geprägte und bestimmte Rechtsordnung kann unsere pluralistische Gesellschaft zusammenhalten und in die Zukunft führen.

Zu dieser Werteordnung gehört schlussendlich die Idee der repräsentativen Demokratie durch vom Volk gewählte Vertreter. Allen populistischen Ideen oder Bestrebungen nach einem Systemwechsel – weg von der parlamentarischen, also der repräsentativen Demokratie, sei es von rechts, von links oder von ökologischer Seite – sollten wir entschieden entgegentreten.

Der Rechtsstaat hat eine Doppelfunktion als Garant von Freiheit auf der einen Seite und bei der Wahrung von Sicherheit mittels des staatlichen Gewaltmonopols auf der anderen Seite. Ein Rechtsstaatsverständnis, das nicht zugleich von der Freiheitsidee beherrscht wird, würde den Rechtsstaat preisgeben.

Vormund „unmündiger Bürger“?

Auch die Forderung nach einer besseren oder effektiveren Klimapolitik rechtfertigt nicht die Aufgabe der Freiheitsrechte zugunsten eines Obrigkeitsstaats. Gerade in Zeiten aufgewühlter Diskussionen über drastischere Klimaschutzmaßnahmen muss immer wieder betont werden, dass selbst ein effektiveres Vorgehen gegen die Erderwärmung nur mit den Mitteln des Rechtsstaats zulässig ist.

Wenn der Rechtsstaat sich anschickt, den Menschen jedwedes Lebensrisiko abzunehmen, wird er selbst zum Risiko, und zwar dadurch, dass er zum Überwachungs- und Präventionsstaat erodiert. Der Staat kann keine „Vollversicherung“ bieten, er ist nicht der Vormund „unmündiger Bürger“. Insofern muss immer wieder vor einer zunehmenden Bevormundung durch staatliche Reglementierung gewarnt und mehr Selbstverantwortung eingefordert werden.

Je mehr Ge- und Verbote es gibt, desto mehr schwillt auch die Bürokratie an, die der Gesetzesflut gleichwohl nicht Herr werden kann. Defizite im Gesetzesvollzug schwächen wiederum das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats sowie in die Funktionsfähigkeit und Gerechtigkeit seiner Rechtsordnung. Der Rechtsstaat darf sich durch Umweltaktivisten auch in dieser Hinsicht nicht auf eine falsche Fährte locken lassen.

Prof. em. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier war von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts.


Dieser Beitrag ist zuerst im Heft „Wohlstand für Alle – Klimaschutz und Marktwirtschaft“ aus dem Jahr 2020 erschienen. Das Heft kann unter info@ludwig-erhard-stiftung.de bestellt werden; oder lesen Sie es hier als PDF.

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