In diesen Tagen treiben uns alle die Ukraine-Krise und – neben allem menschlichen Leid – auch deren wirtschaftliche Auswirkungen um. Vor 24 Monaten waren wir in gleicher Weise gefangen von den menschlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen der weltweiten Corona-Krise. Vor 12 Monaten waren wir erleichtert, dass der Impfstoff – vor allem der aus Mainz – die Krise beherrschbar gemacht hat. Vor sechs Monaten kamen dann die Nachrichten, dass Biontech im Jahr 2021 insgesamt ca. vier Milliarden Euro Steuern zahlen wird und so die Orte mit Biontech-Niederlassungen, also Mainz, Marburg und Idar-Oberstein von den Mühlsteinen der jahrelangen Verschuldung befreit werden. Biontech hatte einen krisenbedingten „Übergewinn“ gemacht, die Eigentümer wurden sehr reich, neue Investitionen wurden finanziert, und der Staat bekam nach den für alle gültigen Regeln einen üppigen Betrag ab.

In diesen Tagen sind die Händler und Veredler von Erdöl und Erdgas wieder einmal mit Gewinnsprüngen im Visier von Politik und Öffentlichkeit. Da wir alle an den Tanksäulen frustriert und besorgt auf den Preis schauen, sind wir irgendwie auch emotional dabei, wenn Politiker anfangen, es „den Mineralölkonzernen“ einmal zeigen zu wollen. Daher schlagen jetzt Vertreter von SPD und Grünen vor, die in Zeiten der Krise erzielten Gewinne durch eine besondere Steuer, die „Übergewinn-Steuer“, abzuschöpfen. Diese Idee ist durchaus alt. Schon im 1. und 2. Weltkrieg griffen Großbritannien und die USA auf die sogenannte „Excess Profits Tax“ zurück, um „unmoralische“ Gewinne abzuschöpfen. De facto dient eine solche Steuer dazu, den außergewöhnlich hohen Finanzbedarf eines Staates zu decken. Auch heute noch wird diese Steuer in einigen Ländern um uns herum immer wieder genutzt.

Die Einführung einer „Übergewinn-Steuer“ ist in Zeiten vielfältiger Unsicherheit und sich überlappender Krisen besonders schädlich. Sie mindert die Widerstandsfähigkeit einer Volkswirtschaft, sie verstößt gegen den Geist einer marktwirtschaftlichen Ordnung, und sie bringt schwer überwindbare rechtliche Risiken mit sich.

Beginnen wir mit der Frage, ob es „gute“ und „böse“ wirtschaftliche Gewinner in einer Krise gibt. Kann es einen Unterschied zwischen Biontech und den Mineralölkonzernen geben? Wer ist eigentlich gut oder böse? Sind es die direkten Partner des Endkunden? Sind es Zulieferer? Vielleicht die internationalen Rohstoffhändler? Die Logistik-Unternehmen? Die Eigentümer von Vorrats-Lagern? Alle haben sie eines gemeinsam: Sie haben in Zeiten der Knappheit „Preissetzungsmacht“. Von einer Preissetzungsmacht spricht man, wenn eine einzelne Wirtschaftseinheit die Gewalt besitzt, die Angebotspreise innerhalb eines entsprechenden Rahmens selbstständig bestimmen zu können. Das war bei den Impfstoffen so, das ist jetzt bei einigen Formen der Energie der Fall.

Preissetzungsmacht ist schon vom Begriff her nicht sympathisch. Irgendwie ist es genau das Gefühl, das einen an der Zapfsäule überkommt. Doch es gibt Gegenleistungen. Sie heißen Innovation, Qualität, Versorgungssicherheit, Risikopuffer. Im Fall von Biontech muss man das mit Bundesbeteiligung gesegnete Unternehmen CureVac im Hinterkopf behalten, um zu sehen, dass Erfolg oft auch eine lange Durststrecke mit ungewissem Ausgang erfordert. Es spricht viel dafür, dass es ohne Patentschutz, dafür aber mit einer Übergewinnsteuer, den rettenden Impfstoff aus Mainz nicht gegeben hätte. Und beide Ideen sind in Politik und Bevölkerung durchaus populär. Aber gilt das auch für die Mineralölindustrie? Diese Industrie steht vor existenziellen Veränderungen: neue synthetische Kraftstoffe, die Aufrechterhaltung der Versorgung oder der Ersatz aller Nebenprodukte der Kraftstoffherstellung von Bitumen bis zur Feinchemikalie; und nicht zuletzt die Veränderung des Versorgungsnetzes sowie neue Speicher für Wasserstoff. Keiner weiß, ob das erfolgreich ist, aber für Innovation, Qualität und Versorgungssicherheit braucht man Gewinne, und man muss auf zukünftige Gewinne hoffen können.

Wer entscheidet also, was gut und was böse ist? Die Antwort der Sozialen Marktwirtschaft lautet eindeutig: Der Wettbewerb ist der Maßstab. Solange er möglich ist, kann und muss man mit Phasen der Preissetzungsmacht leben. Sie darf natürlich nicht durch unlautere Maßnahmen ermöglicht oder verlängert werden. Dafür haben wir das Kartellamt, (das sich ja auch den Benzin-Markt gerade wieder anschaut). Und Preissetzungsmacht muss bestreitbar bleiben, was heißt, dass die Türen für neue Ideen, billigere Produkte und den Kampf um den Kunden offen sein müssen. So schwer es fällt, jeder Eingriff der Politik in diesen Prozess macht alles schlimmer, denn er gefährdet Innovation, Qualität und Versorgungssicherheit.

Kaum ein Politiker hat die Herausforderung dieser Prinzipientreue stärker empfunden als Ludwig Erhard. In der Korea-Krise der Jahre 1949/1950, die ohnehin spannende Vergleiche zu diesen Tagen eröffnet, verlangte sogar der Repräsentant der Besatzungsmacht USA angesichts von 12 Prozent Inflation und geräumten Märkten die Aufgabe der freien Preisbildung und die Wiedereinführung von Bezugsmarken. Auch Erhard machte damals Konzessionen an die Tagespolitik, aber er blieb fest davon überzeugt, dass die Steuerungskraft des Marktes schon bald günstigere Ergebnisse für jeden einzelnen erbringt, als staatliche Plankommissionen das können. Er behielt Recht, die Soziale Marktwirtschaft überstand die Anfechtungen der Korea-Krise und das Wirtschaftswunder entstand.

Die langfristige Zuverlässigkeit eines Wirtschaftsstandorts sichert Wohlstand und Arbeit. Unternehmen, die auch in der Bewältigung der Krise einen eigenen ökonomischen Nutzen sehen, sind ein Vorteil. Die vermeintlich „gerechte“ Abschöpfung der Gewinne einzelner von der Politik ausgewählter Branchen bringt am ersten Tag Applaus und danach nur noch Nachteile.


Prof. Dr. h.c. mult. Roland Koch ist Vorsitzender der Ludwig-Erhard-Stiftung e.V.

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