Wir sehen es gerade wieder: Rentenpolitik ist Sprengstoff in einer Demokratie. Zu existenziell ist das Thema, zu groß ist die Zahl der aktuell und künftig Betroffenen. Das war schon 1957 so, als die Grundlagen unseres heutigen Rentensystems im Deutschen Bundestag beschlossen wurden. Bei der Schlussabstimmung sprachen sich von 439 Abgeordneten 397 für die Reform aus. Mit Nein stimmten 32 Abgeordnete, zehn enthielten sich der Stimme. Zu diesen Enthaltungen zählte auch die Stimme unseres Stiftungsgründers Ludwig Erhard, der damit in Opposition zu Konrad Adenauer stand.

Erhard sah in der Rentenreform eine gefährliche Entwicklung hin zum Versorgungsstaat: „Die Blindheit und intellektuelle Fahrlässigkeit, mit der wir auf den Versorgungs- und Wohlfahrtsstaat zusteuern, kann nur zu unserem Unheil ausschlagen. Hier liegt ein wahrlich tragischer Irrtum vor, denn man will nicht erkennen, dass wirtschaftlicher Fortschritt und leistungsmäßig fundierter Wohlstand mit einem System umfassender kollektiver Sicherheit auf Dauer gänzlich unvereinbar sind.“

Im Jahr 2020 flossen gut 100 Milliarden Euro als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt an die Rentenkasse. Das sind etwa 26 Prozent des gesamten Bundeshaushalts, 2060 könnten es ohne Änderungen 55 Prozent sein. Mütterrente, Grundrente, vorzeitiger Renteneintritt, all das hat die Situation verschärft. Dazu kommen Zuschüsse zur Krankenversicherung oder familienpolitische Leistungen. Insgesamt steigen die Sozialausgaben des Bundes über alle Ministerien hinweg von 179,5 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf mindestens 200 Milliarden Euro schon bis 2023. Diese Entwicklung war die Befürchtung Ludwig Erhards, und die Wirklichkeit gibt ihm Recht.

Weder er noch andere Befürworter der Sozialen Marktwirtschaft wollten die Renten klein halten. Im Gegenteil: Es ging immer darum, den Wohlstand mit dem Ziel zu mehren, auch im Alter gut versorgt zu sein. Konrad Adenauer soll die Bedenken bezüglich der langfristigen Risiken der Umlagefinanzierung damals mit dem lapidaren Satz „Kinder bekommen die Leute immer“ gekontert haben. Er sollte sich irren. Heute haben wir bei den Rentnern gewaltige Vermögensansprüche in Form der Rentenanwartschaften. Rechnet man diese Ansprüche in das Vermögen ein, verdoppelt sich das Durchschnittsvermögen jedes Bundesbürgers. Doch dieses Vermögen muss erst von den heutigen Kindern sowie von künftigen Generationen erarbeitet werden. Diese aber sind zahlenmäßig weniger geworden.

Zum Glück – zugleich aber auch erschwerend – kommt hinzu, dass wir alle im Durchschnitt immer älter werden. Im Jahr des Rentengesetzes 1957 rechneten die Männer mit einer Lebenserwartung von 66 Jahren, heute sind es 79 Jahre. Das bedeutet für die Rentenversicherung eine Unterhaltspflicht für hoffentlich gesunde und gute 13 Jahre im Gegensatz zu damals etwa 2 Jahren. So dramatisch sieht es aus.

Die von Adenauer durchgesetzte Dynamisierung in der Umlagefinanzierung – also die Kopplung der Renten an die Entwicklung der Bruttolöhne – stand in Abweichung zur von Erhard bevorzugten Vorstellung einer kapitalgedeckten individuellen Altersvorsorge. Diese Entscheidung hat nicht nur zu einem chronisch schwachen Kapitalmarkt in Deutschland beispielsweise im Vergleich zu Großbritannien und den USA geführt. Sie hat auch die Altersversorgung auf die schwächere Steigerung der Arbeitseinkommen reduziert, anstatt allen Rentnern die Chance zu geben, an den sehr viel schneller steigenden Erträgen des Kapitalmarktes teilzuhaben.

„[Es ist] notwendig, dass das Subsidiaritätsprinzip als eines der wichtigsten Ordnungsprinzipien für die soziale Sicherung anerkannt und der Selbsthilfe und Eigenverantwortung soweit wie möglich der Vorrang eingeräumt wird.“ (Ludwig Erhard, 1956)

Seit vielen Jahren kommen wissenschaftliche Expertenkommissionen zu immer gleichen Ergebnissen. Zuletzt am Dienstag dieser Woche der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsminister, und vor einem Jahr war es der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzminister. Sie alle rechnen vor, dass das System von 1957 unverzüglich vor einer Katastrophe bewahrt und reformiert werden muss. Und immer wieder – ganz besonders in der zeitlichen Nähe zu Wahlen – beeilen sich Politiker gerade von SPD und CDU/CSU den Eindruck zu erwecken, es könne alles so bleiben, wie es ist. Dem ist nicht so – und daher ist festzuhalten:

Erstens: Je älter wir werden, desto länger müssen wir arbeiten. Da werden 67 Jahre nicht das letzte Wort sein. Besonders harte Arbeit von der Baustelle bis zur Flugsicherung wird auch in Zukunft zu einer früheren Rente führen, aber die längere Lebenszeit kann nicht nur von unseren Kindern finanziert werden.

Zweitens: Zur Umlagefinanzierung muss sehr schnell eine starke Säule der Altersvorsorge aus Ersparnissen, die am Kapitalmarkt angelegt werden, kommen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben aus Sorge vor den Wahlen dem neuen Gutachten sofort widersprochen. Ludwig Erhard hätte das aus Sorge um Jung und Alt sicher nicht getan.


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