Oft haftet dem Gewinnstreben privater Unternehmen ein schaler Beigeschmack an. Es heißt, Unternehmer hätten die Pflicht, sich uneigennützig für die Gesellschaft zu engagieren. Dabei wird verkannt, dass in der Sozialen Marktwirtschaft das Streben nach Eigennutz zugleich den Gemeinnutz steigert.

Die Vorstellung von einer Pflicht zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen, wie sie durch den Begriff „Corporate Social Responsibility“ suggeriert wird, ist eine Schimäre und zeugt von einem – zumindest latenten – Unverständnis des marktwirtschaftlichen Systems. Das freie Unternehmertum ist in der Sozialen Marktwirtschaft ethisch legitimiert und systemimmanent, da fairer Leistungswettbewerb durch die staatlich zu organisierende Wettbewerbsordnung erreicht wird. Der Unternehmer ist mitnichten der „böse Kapitalist“, der sich durch Wohltätigkeiten von einer Schuld freikaufen müsste – das Wort vom modernen Ablasshandel macht die Runde –, sondern im Gegenteil steigert er durch sein eigennutzgesteuertes Tun – für das er voll haftet – das Wohl der Gesellschaft. Dies ist ein Umstand, der den geistigen Vätern der Sozialen Marktwirtschaft klar war, der aber in der heutigen Diskussion – fahrlässig oder böswillig – allerorten allzu oft unterschlagen wird. Auf freiwilliger Basis ist selbstverständlich auch für Unternehmer jedes karitative Engagement möglich, was sowohl aus gesamtwirtschaftlicher als auch aus einzelwirtschaftlicher Sicht rational, das heißt nutzensteigernd, ist. Und – auch das sei nicht verschwiegen – ist für viele Unternehmen und Einzelunternehmer das Wirken für und das Wirken in die Gesellschaft hinein eine Selbstverständlichkeit und gehört zu ihrem Geschäftsmodell.

Eigennutz und Regelbindung in der Sozialen Marktwirtschaft

Das marktwirtschaftliche System beruht auf dem Streben des Individuums – sei es in seiner Funktion als Konsument, sei es in der Funktion als Produzent – nach Maximierung des eigenen Nutzens. Für den Unternehmer ist somit das Ziel die Maximierung des Gewinns, denn der Gewinn ist der Lohn des Unternehmers.

Das mag manchem verwerflich, weil egoistisch vorkommen. Doch bei genauer Betrachtung befriedigt das Streben nach Steigerung des eigenen Nutzens zugleich die Bedürfnisse der Gesellschaft. Der schottische Moralphilosoph Adam Smith formulierte diesen Zusammenhang im Jahr 1776 mit folgender Aussage: „Nicht vom Wohlwollen des Metzgers, Brauers oder Bäckers erwarten wir unsere Mahlzeit, sondern von deren Bedachtnahme auf ihr eigenes Interesse. Wir wenden uns nicht an ihre Menschenliebe, sondern an ihre Eigenliebe und sprechen ihnen nie von unseren eigenen Bedürfnissen, sondern von ihren Vorteilen.“

Wesentlich ist die Betonung, dass die Gewährung der Freiheit nicht grenzenlos erfolgen kann. Als es nach dem Zweiten Weltkrieg darum ging, die westliche Welt neu zu ordnen und einen sogenannten dritten Weg zwischen Kapitalismus und Sozialismus zu finden, wiesen die geistigen Väter der Sozialen Marktwirtschaft auf das Erfordernis hin, der Marktwirtschaft eine ethische Legitimation und damit eine soziale Funktion zu geben. So heißt es bei Ludwig Erhard schon 1948: „Nicht die freie Marktwirtschaft des liberalistischen Freibeutertums einer vergangenen Ära, auch nicht das ‚freie Spiel der Kräfte‘ und dergleichen Phrasen, mit denen man hausieren geht, sondern die sozial verpflichtete Marktwirtschaft, die das einzelne Individuum wieder zur Geltung kommen lässt, die den Wert der Persönlichkeit obenan stellt und der Leistung aber auch den verdienten Ertrag zugutekommen lässt, das ist die Marktwirtschaft moderner Prägung.“ Er stellte den Verbraucher in den Mittelpunkt des wirtschaftlichen Geschehens und führte aus, dass sich eine Wirtschaftspolitik nur dann „sozial“ nennen könne, „wenn sie den wirtschaftlichen Fortschritt, die höhere Leistungsergiebigkeit und die steigende Produktivität wesentlich dem Verbraucher zugutekommen lässt. Dieses Ziel wird vornehmlich durch freien Leistungswettbewerb erreicht, der die Gewinnung erhöhter Erträge oder sogar Renten verhindert und die Dynamik der Wirtschaft in Gang hält.“

Aus den Erfahrungen mit einem ungeregelten, unkontrollierten Kapitalismus in der industriellen Revolution – ausgehend von Großbritannien im 18. Jahrhundert – war bekannt, dass sich fairer Leistungswettbewerb nicht von allein herstellt. Im Gegenteil: Ein sich selbst überlassener Markt neigt zur Monopolisierung und ermöglicht den Aufbau von Machtpositionen und damit die Ausbeutung der Schwächeren, sodass es in den Worten Erhards des Staates bedarf, um eine Wettbewerbsordnung zu etablieren: „Ein funktionsfähiger Leistungswettbewerb, bei dem nicht das Faustrecht des Stärkeren, sondern die bessere ökonomische Leistungsfähigkeit entscheidet, muss deshalb auch in der freiheitlichen Wirtschaftspolitik durch staatliche Autorität gesichert werden, denn die Marktwirtschaft ist nur insoweit politisch, sozial, moralisch und wirtschaftlich zu vertreten, als sie eine wirkliche Wettbewerbsordnung ist. Sie verliert ihre wirtschaftsordnende und freiheitssichernde Kraft, sofern und soweit der Wettbewerb ausgeschaltet wird.“

Prinzipien einer Wettbewerbsordnung

Walter Eucken, von 1927 bis 1950 Professor für Nationalökonomie in Freiburg und ebenfalls geistiger Wegbereiter der Sozialen Marktwirtschaft, hat die konstituierenden Prinzipien einer Wettbewerbsordnung formuliert. Neben den Erfordernissen freier Preise, offener Märkte und stabilen Geldes hebt er die Garantie des Privateigentums hervor, wie sie im Grundgesetz in Artikel 14 festgeschrieben ist. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass nur derjenige, der Eigentumsrechte an den Erträgen aus seiner Leistung geltend machen kann, bereit sein wird, Leistungen zu erbringen. Marktwirtschaft und die Garantie des Privateigentums gehören untrennbar zusammen. Und aus den Erfahrungen mit den sozialistischen Volkswirtschaften können wir heute nur zu gut und vielfach durch die Realität belegt formulieren: Kollektives Eigentum hat kollektive Verantwortungslosigkeit sowie Verschwendung und letztlich den Niedergang eines ineffizienten Wirtschaftssystems zur Folge.

Weiteres wesentliches Element einer Wettbewerbsordnung ist die Vertragsfreiheit, so wie auch sie sich ebenfalls im Grundgesetz findet. Die Begründung ist einleuchtend: Wer freiwillig einen Vertrag schließt, wird dies grundsätzlich nur tun, wenn er darin für sich einen Vorteil sieht. Die eigene Leistung wird gegen eine als mindestens äquivalent angesehene Gegenleistung getauscht. Verträge zulasten Dritter sind nicht durch die Vertragsfreiheit gedeckt.

Zur Freiheit, das eigene Handeln zu bestimmen, gehört untrennbar die Verantwortung, für die Handlungsfolgen, also für Schäden und Kosten, einzustehen: Wer den Nutzen hat, muss auch die Kosten tragen. In den Worten Walter Euckens soll die Haftung bewirken, „dass die Disposition des Kapitals vorsichtig erfolgt. Investitionen werden umso sorgfältiger gemacht, je mehr der Verantwortliche für diese Investitionen haftet.“ Oft wird aber das Haftungsprinzip sträflicherweise außer Acht gelassen – nicht zuletzt auch von Praktikern, die so zu schwarzen Schafen der Zunft ehrbarer Kaufleute degenerieren. Aber auch der Gesetzgeber geht mit diesem elementaren Prinzip bisweilen schlampig um, wenn er das Abschieben von individueller Verantwortung auf die Gesellschaft explizit festschreibt oder durch das Setzen von Fehlanreizen zumindest billigend in Kauf nimmt. Die Unterschlagung der Pflicht zur Haftung macht es Kritikern nur zu leicht, das marktwirtschaftliche System zu diskreditieren.

Zwischen Gewinn und Konkurs – der Unternehmer in der Sozialen Marktwirtschaft

„Das ist sein Schicksal, denn er ist nur so lange freier Unternehmer, wie er Risiken und Chancen gleichermaßen tragen will. Es geht nicht an, dass er nur die Chancen wahrnehmen und die Risiken … durch die Anrufung des Staates abwenden will.“ Ludwig Erhard hat in diesem Sinne unmissverständlich die Verantwortung des Unternehmers beschrieben und die Abwälzung von Risiken auf Dritte – insbesondere auf die Gesellschaft als Ganzes, den Staat – ausgeschlossen. Und der Wirtschaftsprofessor Wilhelm Röpke machte inmitten des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1942 das Charakteristikum einer jeden Marktwirtschaft deutlich, indem er die Möglichkeit des Pleitegehens ungeschönt mit einkalkulierte: „Da nun wahrscheinlich die Furcht vor Verlust immer größer ist als das Streben nach Gewinn, kann man sagen, dass unser Wirtschaftssystem letzten Endes durch den Konkurs reguliert wird.“ Auch dieser Aspekt wird heute gern unter den Teppich gekehrt und totgeschwiegen. Der Konkurs gilt als schändlich und als Beweis des Versagens und nicht mehr als das der Marktwirtschaft systemimmanente und regulierende Moment, das zu vorsichtigem und verantwortungsbewusstem Handeln mahnt.

Dem Staat kommt in der Sozialen Marktwirtschaft die Aufgabe zu, verlässliche Haftungsregeln zu entwickeln und durchzusetzen. Ebenso verhält es sich mit Regeln für die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs. Ludwig Erhard hat lang und hart für ein „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ gekämpft, das schließlich 1958 in Kraft trat. In dessen § 1 heißt es: „Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.“ Der Grundsatz steht somit fest und klar, wenngleich zahlreiche Ausnahmen vorgesehen sind, die die Gesellschaft vor – vermeintlich oder tatsächlich – unzumutbaren Härten des Wettbewerbs bewahren sollen.

Warum engagieren sich gewinnorientierte Unternehmen karitativ?

Unternehmen sehen häufig einen Widerspruch zwischen ihren auf Gewinn gerichteten unternehmerischen Zielen und dem Engagement in Projekten, die über die Unternehmensgrenzen hinausgehen. Das ist eines der Ergebnisse einer Studie des Fraunhofer Instituts aus dem Jahr 2014, in der nach der Selbstverständlichkeit unternehmerischen Engagements im Katastrophenschutz gefragt wird. Warum sind privatwirtschaftliche, gewinnorientierte Unternehmen dennoch karitativ und scheinbar selbstlos, das heißt ohne Absicht zur Gewinnerzielung tätig, wenn es einen Zielkonflikt mit den eigentlichen Zielen der Unternehmung gibt? Die Antwort ist einfach, wenn auch teilweise – zumindest hinter vorgehaltener Hand – verpönt: Auch das scheinbar selbstlose Engagement steigert den Marktwert der Unternehmung und damit den Eigennutz, wenn beispielsweise Kunden, Kreditgeber oder Medien das Engagement für sinnvoll halten und das Unternehmen damit in deren Ansehen steigt. Manche Kunden sind eher bereit, bei Anbietern zu kaufen, die auch wohltätig engagiert sind, und manche Bank schmückt sich gern durch Aktivitäten abseits des „knallharten“ Kreditgeschäfts. Klar ist: Der Kunde entscheidet.

Auch muss man konstatieren, dass ein vielleicht auf den ersten Blick abstrakt anmutender Aspekt relevant ist: Das Leid anderer hat Einfluss auf das eigene Wohlbefinden. Und das heißt konkret: Wird das Leid anderer gemindert, steigt das eigene Wohlbefinden, sodass auch die Wohltätigkeit letztlich durch eigennütziges Verhalten motiviert ist.

Katastrophenhilfe in der Praxis: zwei Beispiele

Wenn sich Unternehmen karitativ betätigen, ist es naheliegend, dass sie sich Projekte suchen, die nah bei ihrem Kerngeschäft liegen. Beispielsweise hat der Chemiekonzern Bayer nach eigenen Angaben nach dem schweren Erdbeben in Nepal im Jahr 2015 schmerzlindernde und entzündungshemmende Medikamente im Wert von mindestens 300 000 Euro gespendet. Zur Eindämmung der Ebola­Epidemie in Westafrika spendete er Schutzkleidung und Medikamente im Wert von 3,7 Millionen Euro. Das war die bisher umfassendste Medikamentenspende der Firmengeschichte, so der Konzern.

Nach einer Naturkatastrophe ist entscheidend, dass Flughäfen nicht zum zeitraubenden Nadelöhr werden und Hilfsgüter schnell zu den Opfern gelangen können. In Zusammenarbeit mit dem Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) hat der Transport­ und Logistikkonzern DHL seit 2005 ein weltweites Netz von Disaster Response Teams (DRTs) aufgebaut, die im Katastrophenfall die Logistik an betroffenen Flughäfen unterstützen. Dabei werden nach Angaben des Konzerns die logistischen Aufgaben wie Entladung von Flugzeugen sowie Lagerung, Inventaraufstellung und Verladung für den Weitertransport der ankommenden Hilfsgüter unentgeltlich durchgeführt. Im Katastrophenfall rufen die Vereinten Nationen die Hilfe ab, und DHL sendet die Logistik­Spezialisten binnen 72 Stunden zum betroffenen Flughafen.

Bestimmungsfaktoren für das Engagement privater Unternehmen in der Katastrophenhilfe

Gesellschaftliches Engagement von Unternehmen ist als Investition zu verstehen, die grundsätzlich auf die künftige Rendite hin kalkuliert sein muss, und deren Höhe – wie bei allen Investitionen – nicht garantiert werden kann. Als mögliche Faktoren, die das karitative Engagement in der Katastrophenhilfe motivieren, sind zu nennen:

1) Reputationsgewinn
Karitatives Engagement kann in der Öffentlichkeit als ein Reinwaschen vom Image des „bösen“ Kapitalisten wahrgenommen werden. Den damit einhergehenden Reputationsgewinn kann der Unternehmer als Mitnahmegewinn verbuchen – wenngleich es als kontraproduktiv zu bewerten ist, wenn Unternehmen diesem Gedanken nicht offen entgegentreten, weil dadurch das Missverständnis untermauert wird, dem Kapitalismus und der Marktwirtschaft würde etwas Ruchbares anhaften.

2) Werbung
Wenn Equipment, Logistik und Personal bestimmter Firmen bei Katastrophen im Einsatz sind, wirkt die mediale Berichterstattung gleichzeitig als Werbung (zum Beispiel Herstellernamen auf Maschinen). Das überträgt sich auch auf die Industrie eines Landes als Ganzes, so zum Beispiel, wenn Spezialisten, Maschinen und Logistik aus Deutschland als Hilfe in der Not wahrgenommen werden. Wenn Hilfsaktionen international organisiert sind, wird die Fähigkeit eines betreffenden Unternehmens unter Beweis gestellt, mit anderen Global Playern „im Dienst des Guten“ zusammenzuarbeiten.

3) Steigerung der „human skills“ der Mitarbeiter
Werden Mitarbeiter eines Unternehmens für den Einsatz in Katastrophengebieten freigestellt, kommen sie nach dem Einsatz mit mehr Wissen zurück und sind für die Unternehmung „mehr wert“ – eine Investition in die Person und in die Fähigkeiten der Mitarbeiter also. Der Mehrwert liegt zum Beispiel in neuen Erfahrungen und im erprobten Umgang mit Stresssituationen, wodurch das Selbstvertrauen steigt. Auch ist denkbar, dass der Anblick von Elend und Not die eigenen Ansprüche senkt, was auf der anderen Seite die Zufriedenheit der Mitarbeiter steigert. Gleichzeitig werden für die Personalentwicklung wichtige Eigenschaften wie Führungsstärke, Belastbarkeit, Kommunikationsstärke und Einsatzbereitschaft gefördert. Auch spielen Aspekte eines „An­die­Grenze­gehen“ und des „Helfens in der Not“, der Zuverlässigkeit sowie der mit einem Einsatz in der Katastrophenhilfe verbundene Perspektivenwechsel der Mitarbeiter eine positiv zu bewertende Rolle bei der Qualifikation der Mitarbeiter.

4) Imageförderung durch Senkung des Gewinns
Unternehmen können durch wohltätige, gemeinnützige Einsätze „Kosten machen“ und so ihren ausgewiesenen Gewinn senken – wodurch dann weniger Steuern zu zahlen sind. In der Öffentlichkeit werden sie so als weniger auf Gewinn fixiert wahrgenommen, und teilweise wird es als „nur gerecht“ bewertet werden, dass sie einen Teil ihrer Gewinne an die Gesellschaft zurückgeben.

5) Die Rolle der Medien
Medienschaffende leben davon, ihre Inhalte an Kunden (Leser, Zuhörer, Zuschauer) zu verkaufen. Also muss das zu Berichtende interessant sein. Je mehr Interesse – im Falle von Katastrophen durch Not, Mitleid, Faszination von Naturgewalten – erweckt wird, desto höher wird die Nachfrage nach medialen Inhalten sein. Diese Branche profitiert also von Katastrophen. Gleichzeitig haben helfende Unternehmen Interesse daran, dass über sie im Guten berichtet wird.

Die Logik der Marktwirtschaft: Das Streben nach Eigennutz steigert den Gemeinnutz

Mit den hier angestellten Überlegungen soll keinesfalls das Helfen der vielen Menschen – Bürger wie Unternehmen – diskreditiert werden, deren Ziel es ist, anderen durch unentgeltliches Engagement zur Seite zu stehen und deren Lage zu verbessern. Im Gegenteil: Das Wirken derer, die kein monetäres Entgelt für ihre Arbeit verlangen, verdient Achtung und fordert die anderen zur Nachahmung auf.

Aber die Gesellschaft – Bürger, Politiker, Unternehmer – sollte sich und anderen nichts vormachen, denn es gilt das „ethische Vorsichtsprinzip“, wie die Wissenschaftler Michael Wohlgemuth und Karl Homann es formuliert haben: „Erwarte nicht, dass ein Mitglied der Gesellschaft sich dauerhaft gegen seine eigenen Interessen zum Wohl der Gesellschaft einsetzt.“ Letztlich ist es das Streben nach Steigerung des Eigennutzes, das Menschen zum Handeln antreibt – und dem marktwirtschaftlichen System wohnt inne, dass dieses Streben in einem Reflex zugleich das Wohl der Gesellschaft als Ganzes steigert.

Der vorliegende Beitrag erschien in der Festschrift zum 80. Geburtstag des Präsidenten des Deutschen Roten Kreuzes Rudolf Seiters: „Helden des Helfens: Die deutsche Katastrophenhilfe im internationalen Einsatz“, Lau-Verlag 2017, herausgegeben von Ferdinand Bitz und Manfred Speck.

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