Der Wiederaufbaufonds und die Kurzarbeiterhilfe in der Europäischen Union zur Bewältigung der Corona-Krise umfassen 850 Milliarden Euro. Nur wenn diese Hilfen mit einem europäischen Mehrwert verbunden sind und ihnen ein marktwirtschaftlicher Ordnungsrahmen zugrunde liegt, wird die Förderung nicht verpuffen. Mit Dauer-Subventionen und vergemeinschafteten Sozialsystemen wird die Europäische Union scheitern.

Die Erwartungen an die derzeitige deutsche EU-Ratspräsidentschaft steigen mit dem Andauern der Corona-Krise. Was Rumänien, Kroatien und Finnland in ihren vorausgegangenen Ratspräsidentschaften mit Blick auf die Haushaltsperiode 2021 bis 2027 hätten erledigen müssen, überlassen sie in der zweiten Hälfte 2020 Deutschland als größtem Land der EU: eine Last-minute-Einigung auf den Mehrjährigen Finanzrahmen – auch in der Hoffnung, Streitigkeiten mit großzügigen Kompromissgaben des Ratsvorsitzes beizulegen.

Die Rechnung ging auf. Einem etwas abgespeckten EU-Haushalt von gut einer Billion Euro soll das Europäische Parlament nun vor dem Hintergrund eines gigantischen, erstmals kreditfinanzierten, Corona-Hilfsprogramms (750 Milliarden Euro, davon 390 Milliarden Euro Zuschüsse) und dem ebenfalls kreditfinanzierten europäischen Kurzarbeiterprogramm SURE (100 Milliarden Euro) zustimmen.

Die im Juli in Ratsverhandlungen erreichte Einigung auf so hohe Finanzhilfen, der Kanzlerin Angela Merkel und Präsident Emmanuel Macron mit ihrer deutsch-französischen Initiative zuvor den Weg geebnet hatten, kam für die meisten EU-Parlamentarier überraschend. Noch wenige Wochen vorher war in der EU-Kommission von insgesamt maximal 350 Milliarden Euro die Rede gewesen.

Dimension und Verwendung der Corona-Hilfen

Es ist zwar gut und ein Beleg für den Willen zur Solidarität, dass eine Einigung mit den Kohäsionsländern und den „sparsamen Fünf“ am Ende überhaupt gelang. Und es stimmt, dass Deutschland nicht nur die Verantwortung der Ratspräsidentschaft trägt, sondern auch finanziell besonders gefordert ist; seit der Finanzkrise 2008 enteilt das deutsche Bruttoinlandsprodukt je Kopf immer weiter dem europäischen Durchschnitt. Natürlich kennen die Deutschen auch die Dividende einer EU-Mitgliedschaft, seien es der Binnenmarkt, die Handelspolitik, die außenpolitische Einbindung oder die Sicherung der Außengrenzen.

Es geht aber um die Dimension der Corona-Hilfen und die Art ihrer Verwendung – alles vor dem Hintergrund der expansiven Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Auch die Finanzkraft des größten EU-Nettozahlers hat Grenzen. Mit den „Corona-Bonds“ haftet Deutschland zwar „nur“ gemäß seinen eingebrachten Anteilen (21,5 Prozent) und nicht wie bei Eurobonds gesamtschuldnerisch, wie es dem SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz und dem französischen Staatspräsidenten Macron gleichermaßen vorschwebt. Aber es ist eine europäisch veranlasste Schuldenfinanzierung in nicht gekanntem Ausmaß. Und bei aller berechtigten Erwartungshaltung: Deutschland kann nur liefern, weil es heute den Spielraum nutzen kann, den der Konsolidierungs- und Reformkurs der letzten Jahre eröffnet hat.

850 Milliarden Euro (inkl. SURE) an Corona-Hilfen sollen also in den nächsten drei bis vier Jahren zur Verfügung stehen. Das ist deutlich mehr als das Anderthalbfache des deutschen Gesamt-Haushalts (ca. 500 Milliarden Euro). Erst ab 2027 sollen die Kredite zurückgezahlt werden. Dazu soll die EU verstärkt Eigenmittel generieren: Von einer Plastiksteuer, CO2-Abgabe und Digitalsteuer ist die Rede – notwendig, aber schwer durchzusetzen. Die letzte Rechnung zahlen die heute Neugeborenen, wenn sie 38 Jahre alt sind, nämlich im Jahr 2058. Heute macht die EU aber Schulden, als gäbe es kein Morgen. Wenn die Entwicklung eines Impfstoffs viel Zeit benötigen oder eine neue Finanzkrise kommen sollte, ist viel Pulver verschossen.

Ein starkes Europa braucht die Soziale Marktwirtschaft

Die Frage muss erlaubt sein, ob der Schluck aus der Pulle nicht zu groß ist. Schon heute können Kohäsionsländer wie Griechenland oder Rumänien bis zu 30 Prozent der verfügbaren Gelder aus den EU-Strukturfonds nicht nutzen, da die Projekte fehlen. Hier muss das EU-Parlament nachbessern, müssen die Höhe der Kreditaufnahme und ihre Auszahlung konsequent an den Projektfortschritt gekoppelt sein. Dies sollte eine Bedingung des Parlaments für seine Zustimmung zum Mehrjährigen Finanzrahmender EU sein.

Die Corona-Hilfen sollten in Projekte fließen, die einen europäischen Mehrwert haben. Dazu gehört ein wirksamer, grenzüberschreitender Pandemie- und Katastrophenschutz, ein Riesenschub beim gemeinsamen Grenzschutz ebenso wie der Ausbau der Energienetze, der digitalen Infrastruktur oder des europäischen Schienennetzes. Die Finanzierung dieser Projekte muss verknüpft werden mit strukturellen Reformen auf EU-Ebene, um die zentralen Konstruktionsfehler vor allem in der Währungsunion zu beheben oder um den Emissionshandel auf die Sektoren Verkehr und Wärme schnell auszudehnen.

Wenn das Geld stattdessen etwa in marode nationale Rentenkassen fließt, hat das weder mit europäischem Mehrwert noch mit Wiederaufbau zu tun. Deshalb ist es wichtig, dass die deutsche Bundesregierung die Wiederaufbaupläne kritisch begleitet und Einfluss auf die notwendigen Zweidrittelmehrheiten im Rat der Mitgliedstaaten nimmt. Wichtig wäre zudem, dass auch das Europäische Parlament ein Vetorecht und umfassende Kontrollrechte für die getätigten Ausgaben erhält.

Zudem muss klar sein, dass diese in der europäischen Geschichte einmalige Verschuldung der besonderen Krisensituation geschuldet ist. Diese Einmaligkeit muss auch denjenigen klar sein, die jetzt die Gunst der Stunde für die Realisierung lang gehegter Träume für eine finanzielle Transferunion mit vergemeinschafteten Sozialsystemen missbrauchen wollen. Die befristeten SURE-Kurzarbeiterregeln sind aber genau wie die Corona-Hilfen an die Letztentscheidung der nationalen Parlamente gebunden. Diese aufzugeben hieße, Europa italienischer oder französischer zu machen. Das hat aber schon in Italien und Frankreich nicht funktioniert.

Ein starkes Europa braucht die Soziale Marktwirtschaft mit stabilem Ordnungsrahmen. Deshalb muss es auch einen Exit-Plan aus dem Krisenmodus der EZB und den aufgeweichten Schulden- und Beihilfekriterien geben. Jetzt aber eine Vergemeinschaftung von Schulden und Sozialsystemen einzuleiten, würde dauerhafte Transfermechanismen zulasten weniger Nettozahler bedeuten und andere Mitgliedstaaten aus ihrer Haftung für eine verfehlte nationale Sozial- und Finanzpolitik entlasten.

Deshalb muss die arbeitsteilige Sozialpolitik beibehalten werden: Die EU setzt soziale Mindeststandards und unterstützt gezielt und begrenzt stark benachteiligte Regionen. Die Mitgliedstaaten tragen Verantwortung für die soziale Absicherung der Menschen und ihre Staatsfinanzen.

Dr. Carsten Linnemann MdB, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ist Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT). Dr. Markus Pieper MdEP ist Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand (CDU/CSU) im Europäischen Parlament.

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