Meine erste Begegnung mit der Sozialen Marktwirtschaft Erhard’scher Prägung fand im Frühjahr 1948 statt, nachdem am 2. März Ludwig Erhard Direktor der Verwaltung für Wirtschaft des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, der Vorläuferin des Bundeswirtschaftsministeriums, geworden war.

Ich leitete dort das Referat „Preis-Meldestelle“, das stets die Unterlagen zu liefern hatte, wenn es um die überregionale Festsetzung von Preisen ging. Vor Ort wurden alle Preise in den drei Besatzungszonen festgelegt: in der britischen, in der amerikanischen und später auch in der französischen. Deren Unterlagen wurden mir nahezu täglich in Säcken zugeleitet, ein Papierwust, der von meinen rund 12 bis 14 Mitarbeitern mühevoll nach einem von mir gestalteten Aktenplan registriert werden musste. Es gab ja noch keine Computer.

Wir hatten aus der Nazi-Zeit eine Planwirtschaft übernommen, in der der Staat alles regelte, beispielsweise Preise, Löhne und Mieten. Im Krieg war dann noch die Rationierung hinzugekommen: Es gab Lebensmittelkarten, Kleiderkarten, Kohle-Zuteilungen und vieles mehr. Die Regale waren leer und die Reichsmark nichts mehr wert. Man tauschte oder kaufte „unter dem Ladentisch“ beziehungsweise „schwarz“. Auf dem Schwarzmarkt gab es nahezu alles, allerdings zu horrenden Preisen.

Niemand hatte noch Interesse daran, etwas legal zu verkaufen zu „sozialen“ Preisen, die die Kosten nicht deckten. Überdies waren die Gehälter mehr als bescheiden. Doch wir waren es so gewöhnt und kannten es nicht anders. Und die Besatzer hatten nicht die Absicht, daran etwas zu ändern.

Ludwig Erhards „Rezept“

In dieses Szenario hinein kam nun der „Revolutionär“ Ludwig Erhard. Eine seiner ersten Amtshandlungen war, mein Referat aufzulösen. Seine Begründung: „So etwas brauchen wir nicht mehr. Bei uns werden keine Preise festgesetzt; im Gegenteil, ich werde sie sukzessiv freigeben, damit sie sich nach Angebot und Nachfrage am ‚freien Markt‘ selber einpendeln.“ Das war eine Sensation! Keiner konnte sich vorstellen, dass das gut gehen könne. Denn: Wenn es „gerecht“ zugehen solle, müsse der Staat lenken.

Aber es war der Anfang eines unwahrscheinlichen wirtschaftlichen Booms. Schon wenige Monate danach, am 21. Juni 1948, dem Tag nach der Währungs- und Wirtschaftsreform, herrschte reger Handel. Die Schaufenster waren voll. Erhard hatte seinen Pressechef, Kuno Ockhardt, beauftragt, schon in der Nacht zuvor die ersten Preisfreigaben durch den Rundfunk bekannt zu geben.

Was war Ludwig Erhards Rezept? Seine Thesen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • So wenig Staat wie möglich, nur so viel Soziales wie nötig, denn eine florierende Marktwirtschaft ist auch die sozialste. Das ist das Motto, das sich wie ein roter Faden durch seine ganze Lehre zieht.
  • Der Staat hat sich nicht einzumischen in Wirtschaft und Privates. Seine Aufgabe ist, Rahmenbedingungen zu schaffen, die den freien Wettbewerb garantieren: ein Kartellgesetz zur Vermeidung von Monopolbildungen sowie eine strenge Banken- und Versicherungsaufsicht.
  • In diesem ordnungspolitischen Rahmen kann sich eine florierende Marktwirtschaft entwickeln, die auch deswegen die sozialste ist, weil sie die Mehrzahl der Bürger in die Lage versetzt, ihr Leben, das ihrer Familie sowie die Vorsorge für die Wechselfälle des Lebens, auch für die Altersvorsorge, aus Eigeninitiative und Eigenverantwortung, also aus eigener Kraft und ohne Hilfe des Staates zu meistern.
  • „Soziale Vorsorge“ heißt deshalb auch nicht „Sozialversicherung für alle“. Erst wenn es gar nicht mehr anders geht, hat die Allgemeinheit bzw. der Staat einzuspringen. Denn niemand darf bei uns je wieder echte Not erleiden. Mit dieser Auffassung befand sich Ludwig Erhard in Übereinstimmung mit der christlichen Soziallehre.

So schrieb Ludwig Erhard in seinem Buch „Wohlstand für Alle“ von 1957 im 12. Kapitel „Versorgungsstaat – Der moderne Wahn“: „Es stünde im sozialen Leben um manche Not in unserem Volke besser, wenn wir nicht zu viel sozialen Kollektivwillen, sondern mehr soziale Gesinnung und Haltung bezeugen wollten. Das eine aber schlägt das andere tot, und darum stellt sich uns zuletzt die Frage, ob wir, einig in dem Willen und der Verpflichtung, keinen deutschen Menschen mehr der Not ausgesetzt zu sehen, gut daran tun, die besten menschlichen Tugenden im perfektionierten Kollektivismus gar völlig zu ersticken oder ob wir nicht im Streben nach mehr Wohlstand und durch die Eröffnung immer besserer Chancen zur Gewinnung persönlichen Eigentums dem verderblichen Geist des Kollektivismus Todfehde ansagen sollten. Meine eigene Meinung liegt klar und eindeutig zutage; ich hoffe, dass meine Mahnung nicht ungehört verhallt.“

Forderung vor Förderung!

Eine Volkswirtschaft, wenn sie auf Dauer gesund bleiben soll, kann niemals mehr leisten als nur die „Abwehr von Not“. Nahezu täglich rief Erhard den Bürgern durch den Äther zu: Maßhalten! Maßhalten bei Löhnen, Maßhalten bei Preisen und vor allem Maßhalten bei den Ansprüchen. Der Sozialetat lag damals bei 25 Prozent des Gesamthaushaltes. Das empfand Erhard als zu viel.

Zudem gab es den „Julius-Turm“, eine Reserve, die von Finanzminister Julius Schäffer aus Haushaltsersparnissen trotz der angespannten Nachkriegslage aufgebaut und nach seinem Schöpfer benannt worden war. Nach Erhards Amtszeit wurde diese Reserve schon bald den Ansprüchen der Bürger geopfert. Heute liegt allein der Anteil des Sozialetats am Bundeshaushalt bei weit über 50 Prozent.

Ludwig Erhard forderte die Bürger, bevor er sie förderte. Jede Sparleistung, so klein sie auch war, wurde steuerlich belohnt: das Alterssparen, das Kapitalmarktsparen, das Bausparen – und alles gleichzeitig: bei niedrigen Einkommen durch Prämien, bei höheren durch steuerliche Absetzmöglichkeiten. Die Kapitalmarktzinsen waren hoch – ganz regulär –, die Baukreditzinsen ähnlich niedrig wie heute, sodass ein fleißiger Sparer – und man sparte, obwohl man wenig hatte – aus seinen Zinsen die Baukredite bedienen konnte und noch etwas übrigblieb.

Das „Investment“ wurde geboren, um das Anlagerisiko zu mildern, Versicherungen wurden abgeschlossen, um für die Familie wieder ein pekuniäres Fundament zu begründen. Häuser schossen aus dem Boden. Möglich wurde der Kauf des ersten Kühlschranks, des ersten Autos, die erste Reise wurde unternommen, meistens nach Italien – welch ein Glück! Es gab sie wieder, die schicken Kleider, und es gab alles zu essen und zu trinken. Die „Fresswelle“ boomte, man wurde runder.

Im Fokus standen bei Erhard die Arbeiter. Er wollte ihnen helfen. So ermöglichte er ihnen, Miteigentümer jener Betriebe zu werden, in denen sie ihr Brot verdienten. Sozialwohnungen wurden gebaut. Die steuerlichen Abschreibungen waren hoch und reizvoll, der soziale Mietstopp zeitlich begrenzt. Danach richteten sich die Mieten wieder nach Angebot und Nachfrage. Das brachte private Investoren.

Das war die Soziale Marktwirtschaft Erhard’scher Prägung, das „deutsche Wirtschaftswunder“. Aus tiefstem Elend nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte sich in relativ kurzer Zeit ein Wohlstand, den die ganze Welt bestaunte. Doch Erhard empfand dies nicht als „Wunder“, vielmehr als den Erfolg der Anstrengungen der Bürger, die seinen Thesen zunehmend gefolgt waren – gegen viele Widerstände: so auch von den Besatzern, den Linken, den Gewerkschaften und großen Teilen der Volksparteien.

Gesetzliche Rente als „Abwehr von Not“

Als es 1957 unerlässlich wurde, den „Generationenvertrag“ mit dem Umlageverfahren einzuführen, war Ludwig Erhard strikt dagegen – insbesondere wegen der mit dem Umlageverfahren verbundenen Verlagerung heutiger Ansprüche in eine nicht überschaubare und ungewisse Zukunft. Kommende Generationen sind dann die Leidtragenden. Sie müssen die eingegangenen Verpflichtungen bezahlen. So empfand Erhard dieses Gesetz wieder als eine staatliche Einmischung in seine – wie es damals noch hieß –„freie Marktwirtschaft“. Heftige Auseinandersetzungen mit Konrad Adenauer folgten.

Aus purer Nachkriegsnot – keineswegs aus ideologischen Motiven – glaubte man, sich diesem gefährlichen Weg nicht entziehen zu können. Man wusste nicht, wie man das Alter der Kriegsgeschädigten, der Kriegsheimkehrer und der Mütter, die für ihre Kinder die Trümmer weggeräumt hatten, finanzieren sollte. Es waren keine Mittel mehr da, und die Lebenszeit dieser Generation für einen Neuaufbau zu kurz. Nach vielen gescheiterten Versuchen, einen Ausweg zu finden, unter anderem auch alte Gesetze entsprechend zu novellieren, schien dieser Vertrag – dessen Ideen ein Sohn Adenauers, ein Priester, aus dem Kloster mitgebracht hatte – die einzige Übergangslösung zu sein: Die Kinder mussten helfen, auch und nicht zuletzt aus Dank an ihre Mütter.

Dem „Alten“ – Konrad Adenauer – gefiel das. Erhard musste sich schließlich der Not der Stunde widerwillig beugen. Um das Schlimmste für Volkswirtschaft und kommende Generationen zu verhindern, stellte er ganz und gar harte Bedingungen und blieb seiner Linie treu. Auch andere Kreise waren entsetzt. So erinnere ich mich an Experten aus der Assekuranz, mit denen ich bei den vorbereitenden Veranstaltungen zu Mittag aß – ich war als Wirtschaftsjournalistin stets dazu eingeladen –, die verzweifelt die Hände über den Köpfen zusammenschlugen und sich fragten, wie man es wagen könne, ein solch anfälliges und gefährliches System überhaupt einführen zu wollen.

Von „Ideologisierung“ war keine Rede. Daran dachte man nicht, auch nicht daran, dass dieses Gesetz von Dauer sein könne. Schon in den 1970er und 1980er Jahren lagen Reformpläne auf dem Tisch, um vom Umlageverfahren wieder auf das von Erhard befürwortete Kapitaldeckungsverfahren zurückzuschalten. Doch nach meiner Erinnerung wurde dies niemals in der breiten Öffentlichkeit diskutiert.

1957 erklärten sich die Kinder also zur Hilfe für ihre Eltern bereit. So wurde das Gesetz damals beschlossen: Die Beitragsbemessungsgrenze wurde bei niedrigen 15.000,- D-Mark pro Jahr festgesetzt; wer mehr verdiente, musste selbst vorsorgen. Immer wieder wurde betont, dass selbst für diesen begrenzten Kreis die gesetzliche Altersvorsorge niemals eine vollkommene sein könne, nur eben die „Abwehr von Not“. Dieser eng begrenzte „Sozialstaat“ Erhard’scher und Adenauer’scher Prägung war human, entsprach der christlichen Soziallehre und war vor allem: bezahlbar!

Schon sehr bald nach Erhards Rücktritt als Bundeskanzler, also schon sehr bald nach 1966 überwogen die Widerstände. Dies führte zu einer Politik, die bis heute der Erhard‘schen Lehre diametral entgegensteht. Trotzdem beruft man sich immer noch auf Ludwig Erhard. Man wollte schon damals mehr als die „Abwehr von Not“, weniger Stress, weniger Kapitalmarkt, eine „Solidar-Gemeinschaft“ mit „Gerechtigkeit“, mit menschlicheren Zügen, eine „Wirtschaft, die für den Menschen da ist, aber keine, in der der Mensch für die Wirtschaft da sein muss“ – ein ewiger Traum der Menschheit.

Vom Sozialstaat zum Wohlfahrtsstaat

Man glaubte, nun den „sozialen Fortschritt“ gefunden zu haben und interpretierte in dieses aus Not entstandene „Übergangssystem“ ideologische Tiefen. Schon bald konnte sich jeder Deutsche, unabhängig von der Höhe seines Einkommens, in das Sozialsystem einkaufen. Seit Anfang der 1970er Jahre wurden – von wenigen Ausnahmen abgesehen – die Gehaltsempfänger, auch wenn sie weit über der ständig steigenden Bemessungsgrenze verdienten, obligatorisch in das soziale Netz eingebunden. Man begrüßte es, dass nun auch die „Besserverdienenden“ die Sozialkassen füllen.

Ludwig Erhards Thesen wurden zunehmend vergessen, auch in den Lehrplänen. Ein dem Wechsel der politischen Vorstellungen entsprechendes Vokabular, das mit dem Ludwig Erhards nichts mehr zu tun hat, trat an die – wie es hieß – nicht mehr „zeitgemäße“ Stelle. Man vergaß auch die Warnungen Erhards vor den Folgen für Volkswirtschaft und kommende Generationen, die immer dann auf Dauer unausbleiblich sind, wenn sich die Politik dem Kollektiv und dem Umlagesystem verschreibt.

Doch wer dachte damals schon an die Zukunft, an Globalisierung, Digitalisierung, grundlegend veränderte Arbeitsmarktstrukturen, andere Familienbilder? Wer dachte nach über Geburtenraten und „Alterspyramide“? Doch die Zukunft kennt keinen „Status quo“.

Nach nur einer Einzahlungsperiode der Beitragszahlungen im erweiterten Kreis der sozial Begünstigten, also nach nunmehr 45 Jahren, musste man erkennen, dass Ludwig Erhard ein „Visionär“ war und der von ihm eng begrenzte „Sozialstaat“ in einen auf Dauer nicht mehr bezahlbaren „Wohlfahrtsstaat“ ausgeufert ist.

In weiser Voraussicht leiteten Gerhard Schröder, Wolfgang Clement und Frank-Walter Steinmeier um die Jahrtausendwende Schritte für eine Absenkung des Rentenniveaus ein und stärkten die Eigenvorsorge als dritte Säule der Altersvorsorge neben der Sozial- und Betriebsrente. Damit nähert man sich wieder Erhard‘schen Vorstellungen, seiner zeitlosen, hochaktuellen Lehre – dies in der Erkenntnis, dass Maßhalten Erfolg bringt, nicht aber uferlose Ansprüche. Die Rückbesinnung auf einen eng begrenzten „Sozialstaat“, in dem allein echte Not abgefedert wird, ist selbstverständliche Pflicht eines christlich-humanen Staates. Mehr ist nach Ludwig Erhard nicht zu verantworten.

Dr. Luise Gräfin v. Schlippenbach, Diplom-Kaufmann, geboren 1922 in Westfalen, war ab 1946 Referentin im „Verwaltungs-Amt für Wirtschaft“, dem Vorläufer des Bundeswirtschaftsministeriums, in Minden/Westfalen, und Leiterin der „Preis-Meldestelle“. Von 1948 bis 1950 war sie Pressereferentin in der PR-Abteilung Ludwig Erhards. Später arbeitete sie als Wirtschaftsjournalistin bei verschiedenen Zeitungen. Ab 1966 war sie als Prokuristin der Konzernleitung des Agrippina-Versicherungskonzerns in Köln Leiterin der Stabs-Abteilung „Informations-Zentrum“ (PR und Werbung). 2005 erschien ihr Buch „Im Wandel stets dabei – Eine Zeitzeugin erinnert sich“ im Allitera-Verlag. An dem Buch „Ludwig Erhard jetzt“, erschienen 2015 im FinanzBuch Verlag, wirkte sie maßgeblich als Autorin mit.

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