Ein Föderalstaat lebt von klaren Aufgabenzuständigkeiten, damit die Wähler erkennen, wer politisch haftet. Ein Föderalstaat ist stark, wenn seine Gliedkörperschaften über Steuerautonomie verfügen und politisch eigenverantwortlich handeln können. Der deutsche Föderalismus entspricht diesem Anforderungsprofil nach der aktuellen Einigung über den bundesstaatlichen Finanzausgleich in keiner Weise.

Ich bin stinksauer. Deshalb gerät mir dieser Text zu einer polemischen Philippika gegen die Selbstentmachtung der deutschen Länder respektive ihrer politischen „Eliten“. Aktueller Anlass ist die Grundsatzeinigung zwischen Bund und Ländern auf eine Neuregelung des Länderfinanzausgleichs ab 2020 am vergangenen Freitag.

Was uns da als Einigung verkauft wird, ist ein weiterer Sargnagel für den deutschen Föderalismus. Ein Föderalstaat ist dann stark, wenn seine Gliedkörperschaften dazu angehalten sind, politisch eigenverantwortlich zu handeln. Dazu bedarf es einer klaren Abgrenzung von Zuständigkeiten, damit die politischen Verantwortlichkeiten auch für den Wähler eindeutig erkennbar sind. Und dazu bedarf es eigener Steuereinnahmen.

Verflechtung statt Entflechtung

Doch das System der organisierten Verantwortungslosigkeit zwischen Bund und Ländern (mit ihren Kommunen) wird mit diesem neuen Finanzausgleichsregime mitnichten transparenter, im Gegenteil. Die Länder haben dem Bund wieder strukturell höhere Finanzierungsanteile abgerungen. Mischfinanzierungstatbestände wuchern wie Unkraut und selbst auf den Feldern, wo bei der letzten Föderalismusreform entflochten wurde, ist längst wieder ein „Roll back“ im Gang. Selbst die Bildungshoheit, deren grundgesetzlich garantierte Länderzuständigkeit so gern in Sonntagsreden betont wird, lassen sich die Landesregierungen für frisches Bundesgeld „abkaufen“.

Alarmierende Zahlen des Bundesrechnungshofs

In einem vertraulichen Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags belegt der Bundesrechnungshof ganz aktuell mit Zahlen, wie die Länder den Bund ausbluten. Auf 266 (!) Milliarden Euro summieren sich die Zahlungsverpflichtungen, die der Bund in den Jahren der Großen Koalition für Länder und ihre Kommunen zusätzlich übernommen hat. Der Rechnungshof stellt lapidar fest: „Sie (die Zahlungen) erstrecken sich zunehmend auf Politikbereiche, für die nach der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung die Länder beziehungsweise ihre Kommunen zuständig sind.“

Der Länderjoker: Die Enthaltungskarte im Bundesrat

Das Recht auf mehr Einnahmenautonomie durch ein eigenes Zuschlagsrecht auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer hat die riesengroße Ländermehrheit ausgeschlagen, obwohl ihnen der Bundesfinanzminister dieses Angebot im Laufe der Verhandlungen machte. Lieber profilieren sich die Landespolitiker mit weiteren Ausgaben, die gefälligst der Bund bezahlen soll. Den Bürgern die Rechnung selbst präsentieren wollen sie nicht. Sie flüchten sich aus der Verantwortung, machen sich einen schlanken Fuß.

Den haben sie dafür im Bundesrat mächtiger denn je in der Tür. Dort wirken Enthaltungen wie Neinstimmen, weil es zur Zustimmung der absoluten Mehrheit aller 16 Bundesländer bedarf. Dieser Umstand erweitert den Kuhhandelsspielraum der Länder bei den immer bunter gewordenen Regierungskonstellationen immens. Und sorgt nebenbei auch für eine Entpolitisierung im gesellschaftspolitischen Streit. Würden die Regierungsparteien in den Ländern sich nicht mehr hinter der Enthaltungskarte verstecken können, die für Streitfälle in jedem Koalitionsvertrag steht, dann müssten sie sich in der Sache klar mit Ja oder Nein positionieren.

Diesen „Föderalismus“ braucht Deutschland nicht

Wundert sich eigentlich jemand, dass in der Landespolitik nur noch selten Personalreserven für höhere Aufgaben zu finden sind? Kennt noch jemand mehr als drei Ministerpräsidenten mit Namen, geschweige denn alle 16? Wer dort regiert, wo die eigene Gestaltungsfähigkeit seit Jahrzehnten schwindet und nichts dagegen unternimmt, richtet sich in der Mittelmäßigkeit ein. Das mag bequem und für die Akteure auch anständig bezahlt sein. Aber einen solchen Föderalismus braucht Deutschland nicht. Mit Neid schaue ich mir die Schweizer Kantonalverfassung an. Dort wird gelebter Föderalismus praktiziert – mit Einnahmen- und Ausgabenverantwortung. Mit direktem Kontakt zum Stimmbürger! Und im Ergebnis mit mehr Subsidiarität und Eigenverantwortung der Bürgerschaft.

Der vorliegende Beitrag von Oswald Metzger, stellvertretender Vorsitzender der Ludwig-Erhard-Stiftung, ist zuerst bei „The European“ erschienen.

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